Prozess in Siegburg 57-Jähriger misshandelte fünfjährigen Sohn

Siegburg · Weil er seinen damals fünfjährigen Sohn mehrfach gequält und misshandelt haben soll, musste sich ein 57-Jähriger aus Neunkirchen-Seelscheid vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Da der Mann seine Taten bereut und der Richter eine positive Entwicklung sieht, erhielt er eine Geldstrafe auf Bewährung.

 Vor dem Jugendschutzgericht am Siegburger Amtsgericht musste sich ein 57-Jähriger verantworten.

Vor dem Jugendschutzgericht am Siegburger Amtsgericht musste sich ein 57-Jähriger verantworten.

Foto: Meike Böschemeyer

Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen musste sich ein 57-Jähriger aus Neunkirchen-Seelscheid am Donnerstag vor dem Jugendschutzgericht am Amtsgericht Siegburg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen September 2018 und September 2019 seinen damals fünfjährigen Sohn unter anderem durch Schläge wiederholt gequält und misshandelt zu haben. Da der Angeklagte seine Taten zutiefst bereute, er mittlerweile ein sehr gutes Verhältnis zu dem Jungen hat und dieser auch keine ernsthaften Verletzungen davongetragen hatte, sprach Richter Ulrich Feyerabend den Mann zwar schuldig, beließ es aber bei einer Verwarnung und einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro, die er zur Bewährung auf zwei Jahre aussetzte.

Damit folgte Feyerabend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Richter wollte vom Angeklagten wissen, wie es zu den Misshandlungen kommen konnte. Seine damalige Lebenssituation, vor allem im finanziellen Bereich, sei sehr angespannt gewesen, seine jüngere Tochter und der Sohn hätten oft gestritten und der Fünfjährige habe ständig „Krawall gemacht“, antwortete dieser. „Die Gesamtsituation hat mich runtergezogen“, so der Angeklagte. „Und dann sind Sie explodiert und übergriffig geworden“, fragte Feyerabend nach. Das räumte der Vater ein.

Konflikt ist seit zwei Jahren beigelegt

Die Staatsanwaltschaft wollte wissen, ob die Familie nie Hilfe beim Jugendamt, einem Arzt oder einer Beratungsstelle gesucht habe, was der Angeklagte verneinte. Seine Frau sei dagegen gewesen. Man habe aber erkannt, dass das Kind nicht ausgelastet gewesen sei. Nun treibe es Sport, gehe zum Judo und zum Basketball. „Seitdem können wir eine Verbesserung feststellen“, berichtete der Angeklagte. Der heute Siebenjährige suche nicht mehr den Krach.

Der 57-Jährige lebt zwar getrennt von seiner Frau und den Kindern, hat aber regelmäßigen Kontakt zur Familie, unterstützt sie nach seinen finanziellen Möglichkeiten und unternimmt in der Freizeit auch mit Sohn und Tochter etwas zusammen. Feyerabend sah es als positive Entwicklung an, dass der Konflikt offensichtlich seit zwei Jahren beigelegt sei und setzte die Geldstrafe nach seinen Worten auch deshalb aus, „weil das der Familie mehr schaden würde als Ihnen.“ Denn die befinde sich in großen finanziellen Schwierigkeiten und sei auf die Unterstützung des Vaters abgewiesen.

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