Nachbarschaftsstreit vor Gericht Ärger in Niederkassel über Wegerecht von 1932

Niederkassel · Ein 86 Jahre altes Wegerecht sorgt für Ärger zwischen zwei Nachbarn in Niederkassel. Die streiten bereits in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht.

 Wegen eines Wegerechts von 1932 streiten zwei Nachbarn aus Niederkassel vor dem Bonner Landgericht.

Wegen eines Wegerechts von 1932 streiten zwei Nachbarn aus Niederkassel vor dem Bonner Landgericht.

Foto: picture alliance / dpa

Wegen eines Wegerechts aus dem Jahr 1932 haben zwei Nachbarn aus Niederkassel bereits in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht gestritten. Die früheren Eigentümer eines Grundstücks hatten damals mit einer notariellen Urkunde den direkten Nachbarn zugestanden, einen Weg über ihr Grundstück nutzen zu dürfen – allerdings nur mit dem „Recht auf Fahren, nicht zum Gehen ohne Fahrzeug.“ Weil der aktuelle Nachbar den Weg einmal die Woche zu Fuß mit seinen Mülltonnen beschreitet, sorgt das Schriftstück 86 Jahre später für Ärger.

Wenn die Nachbarin ihn mit den Tonnen nur sehe, sei das Geschrei schon groß, beteuerte der 55-Jährige. Anders könne er die sperrigen Behälter indes nicht zur Straße transportieren, so der Mann weiter. Die Nachbarin klagt darauf, die notarielle Eintragung im Grundbuch und das Recht zum Befahren des Weges zu löschen. Hintergrund für die Regelung von 1932 war die landwirtschaftliche Nutzung des Nachbargartens. Weil es die aber mittlerweile nicht mehr gebe, entfalle auch das Wegerecht, so die Nachbarin.

Mit der Klage war sie bereits in erster Instanz gescheitert und hatte nun auch im Berufungsverfahren keinen Erfolg. „Da besteht kein Anspruch drauf“, machte Richterin Eda Yürüktümen deutlich.

Richterin regt Vergleich an

Bei der Verhandlung wurde indes deutlich, dass der Ärger um die Mülltonnen eher oberflächlich Anlass für den Rechtsstreit war. Wie die Nachbarin nun berichtete, sei ein umfassender Umbau des Hauses geplant, der eine Erweiterung bis zur Grundstücksgrenze vorsehe. Das ginge aber nur, wenn das Wegerecht gelöscht würde.

Richterin Yürüktümen regte einen Vergleich an: „Die nachbarschaftlichen Spannungen sind deutlich spürbar, aber wir sind ja alle vernünftige Menschen und müssen über Lösungen diskutieren können.“ Ihr Vorschlag: Ein Abkauf des Wegerechts könnte der Nachbarin ihre Bebauung ermöglichen und den Nachbarn milde stimmen. Diese Möglichkeiten müssen die Parteien nun außergerichtlich klären.

Neuer Ärger ist aber schon in Sicht: Gibt es keine Einigung, könnte eine Unterlassungsklage folgen, mahnte der Anwalt der Klägerin an. Der 55-jährige Nachbar dürfte seine Mülltonnen dann nicht mehr zu Fuß über den Weg transportieren. Der nahm das locker auf: „Dann ziehe ich die Tonnen einfach mit dem Fahrrad.“

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