Stadtrat in Niederkassel AfD-Mitglied Wolfgang König klagt für mehr Geld

NIEDERKASSEL · Ein Niederkasseler Ratsherr der AfD will vor dem Verwaltungsgericht Köln monatliche Zuwendungen in Höhe von 365 Euro erstreiten.

 AfD-Ratsmitglied Wolfgang König.

AfD-Ratsmitglied Wolfgang König.

Foto: AfD

Bis zur Gerichts-Entscheidung wird sich AfD-Ratsmitglied Wolfgang König auch weiterhin mit einer Zuwendung von 22 Euro monatlich zufrieden geben müssen. Dafür holte sich die Verwaltung das einstimmige Votum des Hauptausschusses und auch auf der Tagesordnung des Rates am heutigen Donnerstag steht dieser Punkt erneut zur Abstimmung.

Seit der Kommunalwahl sitzt König als einziger Vertreter der AfD im Rat der Stadt. Schon im Juni 2014 und ergänzend im September des gleichen Jahres hatte er Zuwendungen zum Zwecke der Vorbereitung auf die Ratssitzungen beantragt. Da König jedoch weder einer Fraktion noch einer Gruppe im Rat angehört, beruft sich die Verwaltung auf Gepflogenheiten in der Legislaturperiode zuvor. Dort erhielt Ratsmitglied Monika Dahl (Die Linke) entsprechend einer getroffenen Regelung einen Zuschuss von 22 Euro monatlich, der auch dem Einzelratsmitglied Wolfgang König allmonatlich überwiesen wird.

Nachdem seine Anträge im Rat nicht erfolgreich waren, versuchte es König mit einem Antrag vor dem Verwaltungsgericht und einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Beide Ansinnen seien zurückgewiesen worden, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Daraufhin erhob König vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Rat der Stadt Klage, mit dem Ziel, rückwirkend eine angemessene Zuwendung zu erhalten. Diese summiert sich auf 365 Euro monatlich, folgt man seiner Aufzählung der Kosten, die von der Anmietung eines Büros über das Zeitungsabonnement der Ruhr-Nachrichten bis hin zu Büroeinrichtung und Kommunikations-Ausstattung reicht.

Derzeit werden Fraktionsmitglieder mit einer Aufwandsentschädigung von 290,20 Euro monatlich bedacht. Eine Fraktion muss jedoch mindestens zwei Mitglieder haben. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dass ein einzelnes Ratsmitglied keinen Anspruch auf die mögliche höchste Zuwendung habe, die rein rechnerisch bei 33,34 Euro liege. Außerdem wird kritisiert, dass König bisher trotz mehrmaliger Nachfrage keinen Verwendungsnachweis für bisher gezahlte Zuwendungen erbracht habe. Die Verhandlung des Kölner Verwaltungsgerichtes fand im Dezember vergangenen Jahres statt, ein Urteil hat es bisher nicht gegeben, lediglich die Empfehlung des Gerichtes, eine erneute Beschlussfassung im Stadtrat herbeizuführen. Bei der Beratung seines Anliegens im Hauptausschuss war König nicht anwesend. (wt)

Die öffentliche Sitzung des Rates beginnt heute (17.März 2016), um 18 Uhr im Schulzentrum Süd, Langgasse 126.

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