Niederkasseler See Badegäste statt Tauchenten

NIEDERKASSEL · Der Planungsausschuss der Stadt Niederkassel beauftragt nun die Verwaltung, nach einem Pächter für das Freizeitgelände am Niederkasseler See zu suchen. Der Kiesabbau dort läuft noch bis 2022.

 Trotz der Kiesfördertürme soll für eine Übergangszeit Badespaß am Niederkasseler See möglich sein.

Trotz der Kiesfördertürme soll für eine Übergangszeit Badespaß am Niederkasseler See möglich sein.

Es war die Zeit zum Dampfablassen für die Ausschussmitglieder, als die Entwicklung eines Freizeitsees im Zusammenhang mit der Neufassung des Landschaftsplanes 1 am Dienstagabend auf der Tagesordnung im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss stand.

Wie berichtet, musste sich die Stadt nach einem Artenschutzgutachten von der Idee verabschieden, den Mondorfer See als Freizeitsee zu nutzen. Die mausernde Tauchente hat sich neben anderen seltenen Zugvögeln am See niedergelassen und macht damit einer umfangreichen Freizeitnutzung einen Strich durch die Rechnung.

"Inwieweit ist es möglich, menschliche Unruhe zu schaffen, um den See zu sichern?"

Den Zwängen gehorchend, beschloss der Ausschuss einstimmig (bei einer Enthaltung von Peter Tilgner, SPD), die Verwaltung zu beauftragen, den Einfluss der nahe gelegenen Hochspannungsleitungen überprüfen zu lassen, sich auf die Suche nach einem Pächter zu begeben und mit der Kiesabbau-Firma die Möglichkeiten nach einer Zwischenlösung zu sondieren, die Badevergnügen und Kiesabbau am Niederkassler See in Einklang bringen soll.

Der Hintergrund dazu: Man will am Niederkasseler See keinen Raum schaffen für die Tauchente oder ähnlich schützenswerte Artgenossen, denn dann hätte man in einigen Jahren dort das gleiche Problem wie am Mondorfer See.

"Inwieweit ist es möglich, dort menschliche Unruhe zu schaffen, um den See zu sichern?", fragte Winfried Heinrichs (FDP) angesichts der noch langen Abbauerlaubnis bis 2022. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Marcus Kitz gab seinem Ärger Raum: "Das haben wir uns anders vorgestellt." Nach sehr umfänglicher Debatte im Arbeitskreis des Landschaftsbeirates sei man jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich vom Mondorfer See als Badesee verabschieden müsse. "Wir tun dies widerwillig."

"Der Mondorfer See ist vom Artenschutz her so hochwertig, dass eine Freizeitnutzung nicht durchsetzbar ist"

Eine kurzfristige Lösung am Niederkasseler See, die in jedem Fall nur das Baden ermögliche, keine Nutzung für Segler oder andere Sportarten, mache es wiederum schwierig, einen Pächter zu finden. Die Stadt als Betreiber des Sees komme hingegen nicht in Frage, darin sei man sich einig. Für Kitz ist das Artenschutzgutachten am Mondorfer See ein "Verhinderungsgutachten", das jedoch rechtlich Bestand habe. "Uns wurde sehr klar gesagt, dass wir mit diesem Gutachten vor Gericht keine Chance haben", erinnerte Kitz an die Debatte im Arbeitskreis. "Wir können nicht einfach in Rambo-Manier darüber hinweggehen", stellte er fest und bekam Rückendeckung vom Ersten Beigeordneten Helmut Esch.

Der erläuterte, dass das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibe, was gehe und was nicht. Am Mondorfer See seien Tierarten von überdurchschnittlich hoher Bedeutung gefunden worden. "Der Mondorfer See ist vom Artenschutz her so hochwertig, dass eine Freizeitnutzung, wie wir sie uns vorstellen, nicht durchsetzbar ist", stellte Esch sehr deutlich klar. "Diesen Kampf können wir nicht gewinnen."

Vorausgegangen war die Anmerkung des einstigen Ausschussvorsitzenden Peter Tilgner (SPD), dass der Landschaftsplan vom Kreis beschlossen werde und dieser auch die unterschiedlichen Nutzungen gegeneinander abwägen müsse.

"Diesen Prozess kennen wir noch nicht", in anderen Regionen sei auf Unverständnis gestoßen, dass man sich in dieser Weise dem Artenschutz beuge. Schon jetzt sei die Idee, in Niederkassel einen Badesee zu etablieren, am Sankt-Nimmerleins-Tag angekommen, denn schon 1973 habe der damalige Gemeindedirektor verkündet, dass er in fünf Jahren in Mondorf einen Badesee eröffnen werde, erinnerte Tilgner an die jahrzehntelange Debatte zu diesem Thema. Seine Forderung, beim Mondorfer See trotz des Artenschutzgutachtens zu bleiben, zog Tilgner vor der Abstimmung zurück.

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