Landgericht Bonn Bauunternehmer aus Niederkassel hinterzog Steuern in Millionenhöhe

Niederkassel/Bonn · Bereits zum zweiten Mal stand ein Bauunternehmer aus Niederkassel wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das erste Urteil hatte der BGH aufgehoben.

 Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: dpa/Peter Steffen

Früher war er in seiner Heimatstadt Niederkassel auch politisch aktiv: Nun hat die siebte Große Strafkammer am Bonner Landgericht einen mittlerweile 59-jährigen ehemaligen Bauunternehmer erneut zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Erneut deshalb, weil der Mann bereits vor dreieinhalb Jahren wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das erste Urteil allerdings zum Teil aufgehoben und so wurde die Neuverhandlung des Falles notwendig.

Nach 14 Verhandlungstagen erging nun das Urteil: Der Unternehmer wurde der Steuerhinterziehung in 20 Fällen für schuldig befunden. Ihm droht allerdings möglicherweise noch weiteres juristisches Ungemach, denn die Richter haben den Tatvorwurf des Betrugs und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie der Urkundenfälschung abgetrennt. Nach einem laufenden Rechtshilfeersuchen an die Türkei wird sich der Verurteilte also noch in einem weiteren Verfahren verantworten müssen.

Sechs Jahre Ermittlungen

Die Taten selbst liegen schon ein paar Jahre zurück: Sie fanden zwischen 2007 und 2016 statt. Sechs Jahre hatte die Bonner Staatsanwaltschaft seinerzeit ermittelt, bevor sie Anklage erhob. Die Vorwürfe drehen sich darum, dass der Niederkasseler Unternehmer für hiesige Projekte Bauarbeiter aus der Türkei einfliegen ließ, in Deutschland aber keine Steuern und Sozialabgaben für sie zahlte. In dem vom BGH bemängelten Verfahren hatten die Richter den Mann nur wegen neun Fällen der Steuerhinterziehung verurteilt, dazu kamen 115 Fälle zu Unrecht einbehaltener Sozialabgaben und neunfacher Betrug. Nun hat die siebte Große Strafkammer den Mann wegen 20 Fällen der Steuerhinterziehung verurteilt; zum einen sind die Richter von einem anderen Veranlagungszeitraum ausgegangen, zum anderen wurden mehrere in dem früheren Verfahren eingestellte Taten nun doch verurteilt.

Der gesamte Tatkomplex um den Betrugsvorwurf und die Sozialabgaben wurde von der Kammer abgetrennt, um nicht auf das Ergebnis des Rechtshilfeersuchens warten zu müssen. Finanziell ist die Sache aber schon länger in trockenen Tüchern: Im Rahmen eines Vergleichs hatte der Verurteilte bereits mehrere Millionen Euro an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger zurückgezahlt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort