Kanalrohre in Niederkassel Dichtheitsprüfung für Privathäuser weitgehend vom Tisch

NIEDERKASSEL · Die Niederkasseler Hausbesitzer können aufatmen: Die Dichtheitsprüfung der Kanalrohre unter ihrem Grundstück ist weitgehend vom Tisch.

Eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung beschloss der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.

Ausnahme von der Befreiung sind allerdings die Hausbesitzer, die in einem Wasserschutzgebiet wohnen. Für sie gelte die Dichtheitsprüfung, die inzwischen Funktionsprüfung heiße, nach wie vor, und sie müsse bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, erläuterte Helmut Esch, Erster Beigeordneter.

Ebenfalls prüfen müssen auch alle gewerblichen und industriellen Betriebe. Diejenigen Betriebe, die vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurden und sich zudem in Wasserschutzgebieten befinden, müssen die Prüfung bis Ende 2015 vorweisen. Alle übrigen Betriebe sind ebenso wie die privaten Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis zum Ende des Jahres 2020 zur Funktionsprüfung verpflichtet.

Diese Regelung stimme mit dem Landeswasserschutzgesetz überein und minimiere zudem die Belastung für die Hauseigentümer, erläuterte Esch die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Entwässerung der Stadt Niederkassel. Die Stadt hätte auch eine weitergehende Regelung beschließen können, davon rate die Verwaltung jedoch ab.

Wichtig in dem Zusammenhang sei außerdem, dass für alle Neubauten und bei Änderungen am Kanalsystem eine so genannte Funktionsprüfung immer durchgeführt werden müsse.

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