Freispruch am Amtsgericht Gericht Siegburg Lehrerin aus Niederkassel konnte Streit nicht verhindern

Niederkassel/Siegburg · Weil sie nicht rechtzeitig in den Streit zwischen zwei Schülerinnen eingegriffen habe, war eine Lehrerin aus Niederkassel wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Der Vorwurf ließ sich vor dem Siegburger Amtsgericht aber nicht halten.

 Wegen unterlassener Hilfeleistung war eine Lehrerin vor dem Amtsgericht Siegburg angeklagt. (Symbolfoto)

Wegen unterlassener Hilfeleistung war eine Lehrerin vor dem Amtsgericht Siegburg angeklagt. (Symbolfoto)

Foto: Meike Böschemeyer

Einen Freispruch verkündete Richterin Kristin Stilz am Mittwoch in einem Verfahren gegen eine Niederkasseler Lehrerin. Die 65-Jährige war wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vor dem Jugendschutzgericht angeklagt. Ihr wurde vorgeworfen, am 6. September 2021 als Pausenaufsicht nicht in eine tätliche Auseinandersetzung zweier Schülerinnen eingegriffen zu haben. Stattdessen soll sie auch dann nicht reagiert haben, als Mitschüler sie auf die Auseinandersetzung aufmerksam gemacht hätten.

Die Lehrerin ist deshalb inzwischen arbeitslos. Sie berichtete, dass sie erst zum Ende des Streits hinzugekommen sei, um zu schlichten. Das 14-jährige Opfer gab an, ebenfalls als Schlichterin in einen Streit zwischen ihrer Freundin und der jugendlichen Täterin geraten zu sein. Sie sei von Letzterer zu Boden gerissen und mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Dabei habe sie Prellungen im Gesicht und eine Verletzung an der Hand erlitten. Trotzdem nahm sie weiter am Unterricht teil. Ihre Eltern erstatteten daraufhin Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Täterin. Auf Anraten der Polizei zeigten sie auch die Lehrerin an – wegen unterlassener Hilfeleistung.

Dieser Vorwurf wurde nach zweistündiger Beweisaufnahme entkräftet. Die Freundin entlastete die Lehrerin, indem sie bestätigte, dass diese sofort hinzu gekommen sei, nachdem sie davon erfahren habe. Zudem bestätigte die Schuldirektorin, dass die Lehrerin den Klassenlehrer der Täterin informiert hatte – ein Widerspruch zum Tatvorwurf. Die von der Schulleiterin befragten Schülerinnen hätten auch bei der Befragung im Sekretariat ausgesagt, keine Verletzungen erlitten zu haben. Die Anzeige gegen die Täterin war daher ebenfalls eingestellt worden. Die Staatsanwältin forderte Freispruch, da die Angeklagte den Streit nicht habe verhindern können. Die Richterin folgte diesem Antrag in ihren Urteil.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort