Niederkasseler vor Gericht Mann schlägt Freundin nach Heiratsantrag krankenhausreif

Niederkassel · Nach einem Besuch der Rheidter Kirmes rastete ein 26-Jähriger aus und schlug seine damalige Freundin krankenhausreif. Wenige Stunden vorher hatten sich die beiden auf dem Volksfest verlobt. Nun wurde der Fall aufgrund einer Berufung erneut verhandelt.

 Ein 26-jähriger Mann aus Niederkassel wurde in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Rheidter Kirmes zu einer knapp dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen diese Entscheidung hat er Berufung eingelegt. (Symbolbild)

Ein 26-jähriger Mann aus Niederkassel wurde in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Rheidter Kirmes zu einer knapp dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen diese Entscheidung hat er Berufung eingelegt. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Caroline Seidel

Der Auslöser des Streits soll Alkohol gewesen sein: Jedenfalls rastete ein heute 26-jähriger Niederkasseler am frühen Morgen des 13. Oktober 2019 nach einem Besuch der Rheidter Kirmes völlig aus und schlug seine damalige Freundin krankenhausreif. Die multiplen Rippen- und Kiefernbrüche sollen zumindest abstrakt lebensbedrohlich gewesen sein.

Wenige Stunden zuvor hatte der Mann der 30-Jährigen noch einen Heiratsantrag gemacht, den die Frau wohl auch begeistert angenommen hatte. Für die Gewaltorgie hatte das Amtsgericht Siegburg den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dagegen war er in Berufung gegangen und nun wurde der Fall vor dem Bonner Landgericht erneut verhandelt.

Das Amtsgericht in der Kreisstadt sah es in erster Instanz als erwiesen an, dass der ungelernte Müllwerker seiner langjährigen Freundin während der Rückkehr von der Kirmes auf einem Feldweg zahlreiche Tritte und Schläge versetzt hatte. Dabei hatte der Abend wohl äußerst harmonisch begonnen: Nachdem sich das Paar, das einen gemeinsamen siebenjährigen Sohn hat, aber nicht zusammen lebte, mit Freunden in der Wohnung des Angeklagten getroffen hatte, brach man zu einem Besuch der Rheidter Kirmes auf.

Auf dem Weg fragte der 26-Jährige seine Freundin dann wohl gut gelaunt, ob sie ihn nicht heiraten wolle. Das wollte sie offenbar und nahm den Antrag begeistert an. Was dann genau während des Kirmesbesuchs passiert ist, blieb unklar. Das Paar geriet aber in einen heftigen Streit, der offenbar auf dem Heimweg fortgesetzt wurde.

Angeklagter wählte selbst den Notruf

Vor dem Amtsrichter hatte der Mann angegeben, er sei über den Alkoholkonsum seiner Partnerin aufgebracht gewesen. An das, was im Folgenden geschah, habe er aber wegen seines exzessiven eigenen Konsums keinerlei Erinnerungen mehr. Er sei entsetzt über das, was er da angerichtet habe. Nach dem mehrminütigen Gewaltexzess soll der Angeklagte sie an der Kleidung gepackt und über den asphaltierten Feldweg geschleift haben bis diese zerriss.

Als ihm bewusst geworden sei, dass er seine Verlobte schwer verletzt habe, habe er mit seinem Handy den Notruf gewählt. Den Notruf hörte das Berufungsgericht dann als Audiodatei und nach Meinung der Gutachterin deutete in der Stimme des Mannes wenig auf eine durch Alkohol eingeschränkte Steuerungsfähigkeit hin: „Ich brauche ganz dringend einen Notarzt. Ich habe eine Dame gefunden, die ist halbnackt“, war der Angeklagte darauf zu hören.

Nach der Meinung der Sachverständigen bei Gericht war der Anrufer eindeutig fähig, geordnet zu denken. Außerdem wurde mit der Audiodatei klar, dass er sich nicht sofort selber zu der Tat bekannt hatte. Dennoch reden Täter und Opfer mittlerweile wieder miteinander, nach Auskunft der Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Frau sei das aber nicht als Beziehung zu sehen.

Der Prozess endete dann mit einer Überraschung: Sein Sohn sei an der Verurteilung in erster Instanz als Laienrichter beteiligt gewesen, sagte einer der Schöffen, der in zweiter Instanz ebenfalls auf der Richterbank saß. Nun wird das Verfahren erneut terminiert, es sei denn, der Angeklagte verzichtet auf die Berufung und nimmt seinen Antrag vorher noch zurück.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort