Steigende Gebühren Bestattungen in Niederkassel sollen teurer werden

Niederkassel · Wer im kommenden Jahr ein Einzelwahlgrab erwerben will, soll mehr zahlen müssen. Die Kosten für Doppelgräber sollen auf über 4000 Euro steigen. Kosten für Trauerhallen, Kühlanlagen und Kapellen übersteigen die zumutbaren Nutzungsgebühren um ein Vielfaches.

 Der alte Friedhof in Ranzel mit Friedhofskapelle.

Der alte Friedhof in Ranzel mit Friedhofskapelle.

Foto: Dieter Hombach

Die Gebühren für die Nutzung von Grabstellen und Beisetzungen zu berechnen ist eine komplizierte Sache: Allein die Dokumentation der Gebührengrundlage, die exakte Kalkulation von Herstellungs-, Pflege- und Unterhalts- sowie Verwaltungskosten der Stadt Niederkassel für ihre acht Friedhöfe im Stadtgebiet ist volle 73 Seiten stark. Die Essenz der Dokumentation ist deutlich kürzer: Nutzungsrechte für Grabstellen werden teurer, die erstmalige Anlegung und Neubelegung von Grabstätten wird günstiger.

Die Gründe hierfür sind in den Details des städtischen Zahlenwerks verborgen: In den Jahren 2016, 2017 und 2018 führten die Gebühren zu einer Überdeckung von durchschnittlich 33.763,70 Euro für jedes der drei Jahre. Für die Gebühren in 2020 wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2016 bereits berücksichtigt. Im Jahr 2019 gab es jedoch ein Minus von 20.824,29 Euro. Unterm Strich solle die Gebührenhöhe je Jahr nicht zu sehr schwanken, weshalb die Überdeckungen und Unterdeckungen innerhalb eines Zeitraums der nächsten vier Jahr auszugleichen sei. So sieht es auch das Kommunalabgabengesetz NRW vor.

Kühlzellen wurden nie genutzt

Die Überschüsse der vorangegangenen Jahre waren entstanden, weil Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe und Friedhofshallen, der Einsatz des Bauhofes sowie die Pflege der 22.934 Quadratmetern Grünflächen ohne die Flächen der Baumbestattungen sowie der 36.250 Quadratmeter Platz-, Wege- und Gebäudeflächen günstiger waren als erwartet. Umgekehrt haben Rückgänge bei den Nutzungen von Trauerhallen und insbesondere der Kühlzellen, die in den Jahren 2017 bis 2019 überhaupt nicht genutzt wurden, dazu geführt, dass eine Umrechnung in kostendeckende Gebührensätze unverhältnismäßig würden, wie die Verwaltung vorrechnet: So lägen kostendeckende Nutzungsgebühren für die Leichenhallen auf den alten Friedhöfen bei 2278,15 Euro.

Tatsächlich nahm die Stadt zuletzt 150 Euro und sollte diesen „politischen Preis“ auch weiterhin nehmen, schlägt die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss vor. Auch der Angehörigenraum auf dem Südfriedhof solle für weiterhin 20 Euro Nutzungsgebühr statt 2223,65 Euro kostendeckender Gebühr angeboten werden. Die Kapelle auf dem Nord- und Südfriedhof werde weiterhin eine Gebühr von 400 Euro statt kostendeckenden 1468,83 Euro nehmen. Bestatter können die Kühlräume nach Plänen der Verwaltung auch zukünftig für 53 Euro nutzen – kostendeckend wären aufgrund der laufenden Kosten bei fehlender Nutzung in den vergangenen Jahren 13.710,93 Euro.

Wer im kommenden Jahr ein Einzelwahlgrab erwerben will, soll beispielsweise statt 1852 nun 2175 Euro zahlen. Die Kosten für Doppelgräber sollen von 3704 auf 4350 Euro steigen. Nach einstimmigem Beschluss im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss soll der Rat am 10. Dezember abschließend entscheiden.

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