"Im Stil der Reichsbürger" Niederkasseler filmte und bedrohte Beamten der Stadt

Siegburg · Ein Niederkasseler weigerte sich, seine Rundfunkgebühren zu zahlen, und bedrohte einen Vollziehungsbeamten, der das Geld eintreiben wollte. Das Siegburger Amtsgericht hat den Angeklagten nun verurteilt.

30 Tagessätze zu je 30 Euro war das Verhalten eines Niederkasselers dem Siegburger Richter Herbert Prümper wert. Mit seinem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 40 Tagessätze zu je 40 Euro gefordert hatte. Der Niederkasseler war wegen versuchter Erpressung schuldig gesprochen worden.

Mitte vergangenen Jahres hatte der Mann einen Rundfunkgebührenbescheid erhalten, den er zunächst nicht zahlte. Nach Fristablauf und vergeblicher Mahnung erschien bei dem Angeklagten ein Vollziehungsbeamter der Stadt Niederkassel, um die ausstehenden Gebühren einzutreiben. Im Garten der Wohnung des Angeklagten fing dieser nun an, den Vollstreckungsbeamten zu filmen. „Zu seiner eigenen Sicherheit“ habe er die Videoaufnahmen gemacht, erklärte der Angeklagte. Denn niemand habe auf seine Beschwerden reagiert, weil er die Gebühren nicht zahlen wollte. "Welches Gesetz zwingt mich zur GEZ?", fragte der Angeklagte immer wieder. Der Beamte rief schließlich die Polizei.

Der Niederkasseler forderte von dem Beamten nachdrücklich "notariell beglaubigte" Schreiben und Urkunden als Beleg dafür, dass die Stadt überhaupt berechtigt sei, Gebühren einzutreiben, zweifelte die Rechtmäßigkeit der Gebühren an sich an, die eine Firma – gemeint war der WDR als öffentlich-rechtliche Anstalt – erhebe. So brach der Beamte sein Vorhaben zunächst ab und kehrte 14 Tage später mit gleichem Ansinnen zurück.

Nun erhielt der Beamte vom Angeklagten ein mit "Akzeptanz" tituliertes Schreiben, in dem allerlei Forderungen erhoben wurden, die darin gipfelten, der Beamte habe bei Verstoß gegen dieses „Regelwerk“ 500.000 Euro an den Angeklagten zu zahlen und die Stadt Niederkassel gleich fünf Millionen Euro. Zudem fügte er dem Schreiben noch "Allgemeine Geschäftsbedingungen" mit einem Gebührenkatalog bei. Prümper versuchte immer wieder, dem Angeklagten zu erklären, dass öffentliche Gebührenbescheide immer zu bezahlen sind, um die Handlungsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Da zeigte der Angeklagte jedoch wenig Einsicht, was den Richter hörbar verärgerte.

Die Staatsanwaltschaft erklärte schließlich, der Niederkasseler habe gegenüber dem Vollstreckungsbeamten eine "Drohkulisse" aufgebaut und ihm einen "Gebührenbescheid" über 130 Euro wegen eines Verstoßes gegen die selbst erfundenen Geschäftsbedingungen zugeschickt. Der Beamte erklärte als Zeuge, er habe sich bedroht gefühlt und regelrecht Angst gehabt, weil der ganze Vorgang im Stile sogenannter Reichsbürger verfasst war.

Für die Filmaufnahmen wurde der Angeklagte freigesprochen, aber für den Versuch, den Vollstreckungsbeamten mittels der "Akzeptanz" zu drängen, die Vollstreckung einzustellen, gab es dann die Strafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen versuchter Erpressung.

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