Gerichtsentscheidung für die L269 Ortsumgehung Niederkassel: Ende der Hängepartie in Sicht

Niederkassel · Eine aktuelle Gerichtsentscheidung macht den Weiterbau der Niederkasseler Ortsumgehung jetzt viel wahrscheinlicher. Doch eine Klippe müssen ihre Befürworter noch umschiffen.

 Vor dem letzten Kreisel im Niederkasseler Süden zeigt der Richtungsweiser bisher nur nach rechts. Nun hofft Niederkassel, dass es bald auch geradeaus weitergeht.

Vor dem letzten Kreisel im Niederkasseler Süden zeigt der Richtungsweiser bisher nur nach rechts. Nun hofft Niederkassel, dass es bald auch geradeaus weitergeht.

Foto: Hans-Werner Klinkhammels

Kommt sie jetzt endlich: Die Weiterführung der Niederkasseler Ortsumgehung von Rheidt aus in Richtung Süden? Eine aktuelle Gerichtsentscheidung deutet darauf hin. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Bergheimers gegen den so genannten Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen.

Die Fortschritte dauerten immer schon länger

Rückblick: Seit vielen Jahren zieht sich der Streit hin. Bereits im Jahre 2005 wurde der erste Teil der Gesamtumgehung eingeweiht. Doch dann dauerte es weitere 16 Jahre, bis im Dezember 2021 ein weiteres Teilstück in Betrieb genommen wurde. Nämlich der 1. Abschnitt der L269n Süd.

Die fehlende Umgehungsstraße bei Niederkassel ist ein Ärgernis. Das rot markierte Stück könnte nun doch gebaut werden.

Die fehlende Umgehungsstraße bei Niederkassel ist ein Ärgernis. Das rot markierte Stück könnte nun doch gebaut werden.

Foto: GA/GA-Grafik

Bis zum Sportpark Süd, zwischen Rheidt und Mondorf gelegen, ist inzwischen die Umgehung fertig gestellt. Fünf Jahre hatte es auch hier vom Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Verkehrsfreigabe gedauert. Doch weiter ist die Baumaßnahme bisher nicht gekommen. Niederkassel wartet auf den Beginn der Arbeiten zum zweiten und dritten Bauabschnitt. Dann würde endlich der südlichen Teil der Umgehung an das Gewerbegebiet und wieder mit Hilfe einer Ampelanlage an die bestehende L269 (Rheidter Straße) angebunden sein.

Doch genau dieser Weiterführung stand bisher die Klage des Bergheimers entgegen, der den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der L 269n dort monierte. Lange fand das Verwaltungsgericht keinen Termin, dann wiederum musste eine Verhandlung wegen Krankheit verschoben werden, ein anderes Mal war das Gericht überlastet. Jetzt fand endlich die mündliche Verhandlung statt, in der die Kammer alle wesentlichen Punkte ausräumen bzw. die Rechtmäßigkeit der Pläne deutlich machte. Letztlich wies das Gericht die Klage ab und ließ eine Berufungsmöglichkeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht zu.

Ist das Buch der „Bauverhinderung“ jetzt zugeklappt?

Damit scheint endlich das dicke Buch der Bauverhinderung zugeklappt. Dano Himmelrath, Vorsitzender des Planungs- und Verkehrsausschusses erklärt dazu: „Im heutigen Verfahren wurde deutlich, dass sich die Klageseite an jeden erdenklichen Strohhalm klammert. Man kann nur hoffen, dass mit dem klaren Urteilsspruch und der Nichtzulassung der Berufung auch einer möglichen Beschwerde dagegen nicht stattgegeben wird. Die Pläne sind rechtens, die Finanzierung steht!“

Und Andreas Grünhage, Pressesprecher CDU-Fraktion Niederkassel, ergänzt: „Der Bau des zweiten und dritten Bauabschnitts dauert voraussichtlich jeweils ein Jahr und kann nacheinander realisiert werden.“

Auch die SPD nimmt an, dass jetzt der „hoffentlich letzte Widerstand“ gegen die Fertigstellung der Straße beiseite geräumt ist. Fraktionsvorsitzender Friedrich Reusch dazu: „Die Sozialdemokarten hoffen nun, dass damit der Rechtsweg ausgeschöpft ist und die Pläne endlich realisiert werden können.“

Doch genau da könnte das Problem liegen. Denn gegen die Nichtzulassung der Berufung kann der Kläger binnen vier Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde einlegen. Das macht Dr. Jeannette Hamm vom Kölner Verwaltungsgericht deutlich: „Falls sich der Kläger beschwert, entscheidet über die Beschwerde der Nichtzulassung der Berufung das Oberverwaltungsgericht Münster. Solange die Frist läuft, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Man muss jetzt abwarten.“

So sieht es auch Manfred Metzger. Der langjährige Befürworter der Ortsumgehung und vor vielen Jahren Mitbegründer der Interessengemeinschaft L 269n, wünscht sich nun demokratisches Denken des Klägers. „Endlich mal eine vernünftige Entscheidung des Gerichts. Ich hoffe, dass der Kläger jetzt auch ein Einsehen hat und sich dem Spruch der Kammer beugt“.

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