Nach Fahrerflucht in Niederkassel Ohne Fahrverbot davongekommen

Siegburg/Niederkassel · Ein Windecker beschädigte auf einem Parkplatz die Rampe eines anderen Autos. Der Angeklagte bestritt, diesen Unfall mitbekommen zu haben. Eine andere Tat gab er aber zu.

 Am Amtsgericht in Siegburg kam der Angeklagte ohne Fahrverbot davon.

Am Amtsgericht in Siegburg kam der Angeklagte ohne Fahrverbot davon.

Foto: Meike Böschemeyer

Von einem „Augenblicksversagen“ sprach Michael Krah in seiner Urteilsbegründung und attestierte dem Angeklagte, kein Verkehrsrowdy zu sein. Deshalb sprach er auch kein einmonatiges Fahrverbot aus, wie es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Mit seiner verhängten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 100 Euro lag er aber über den 40 Tagessätzen zu je 80 Euro, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

Angeklagt war der 57-Jährige aus Windeck wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tatmehrheit mit Beleidigung vor dem Siegburger Amtsgericht. Die Beleidigung räumte er ein, dass er einen Unfall verursacht habe, wollte er nach eigenen Angaben nicht bemerkt haben. Am Tag der Tat fuhr er auf einen Parkplatz am Mondorfer Hafen und fand keinen freien Stellplatz. Er hielt an und sah im Rückspiegel, dass der später Geschädigte, der mit seinem VW Caddy im rechten Winkel zum Angeklagten auf einem Behindertenparkplatz stand, gerade die Heckklappe öffnete und eine Rampe ausfuhr, um seine schwerbehinderte Mutter im Rollstuhl aus dem umgebauten Auto zu holen. Der Schwiegersohn des Angeklagten stieg aus, um den Besitzer des Caddys zu bitten, die Heckklappe, die in die Fahrbahn ragte noch einmal zu schließen, damit der Angeklagte rückwärts in einen weiteren Behindertenparkplatz einbiegen, wenden und den Parkplatz wieder verlassen konnte. Gleichzeitig forderte der Caddy-Fahrer den Angeklagten durch Handzeichen auf, sein Fahrzeug etwas nach vorne zu fahren, um die Heckklappe vollständig öffnen zu können. „Fahr du doch vor, du Penner“ habe der Angeklagte daraufhin gerufen, was auch ein unbeteiligter Zeuge im Prozess bescheinigte. Keiner gab nach, hier „prallten zwei Dickköpfe aufeinander“, stellte Krah fest. Beim Rückwärtseinparken in die Parkbucht neben dem Caddy übersah der Windecker dann die schon ausgefahrene Rampe, erfasste sie an der linken Seite und richtete einen Schaden von rund 2700 Euro an.

Obwohl der Geschädigte laut rief, er solle stehenbleiben und sich den Schaden ansehen, sei der Angeklagte davongefahren, bestätigte auch die Ehefrau und Beifahrerin des Geschädigten, die die Polizei verständigte. „Es hätte eine Lösung gegeben“, man habe sich einigen können, stattdessen sei beim Angeklagten „der Draht durchgeschmort“, resümierte der Richter, der dem 57-Jährigen nicht abnahm, die Rufe des Geschädigten nicht gehört zu haben und damit der Unfallflucht schuldig sei. Ebenso für die zugegebene Beleidigung, für die sich der Angeklagte beim Geschädigten entschuldigte.

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