Verhandlung am Siegburger Amtsgericht Niederkasseler nach Auffahrunfall für schuldunfähig erklärt

Siegburg/Niederkassel · Ein Niederkasseler war einem anderen Autofahrer mit Tempo 150 ungebremst aufgefahren, der Geschädigte erlitt Kopfverletzungen. Am Amtsgericht Siegburg wurde der Mann nun jedoch für schuldunfähig erklärt.

 Ein 30-Jähriger stand am Donnerstag wegen Körperverletzung in Siegburg vor Gericht. (Symbolbild)

Ein 30-Jähriger stand am Donnerstag wegen Körperverletzung in Siegburg vor Gericht. (Symbolbild)

Foto: Daniel Reinhardt

Ein heute 30-jähriger Mann war wegen fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr vor Strafrichter Michael Krah angeklagt. Er soll im November 2020 aufgrund erheblichen Schlafmangels nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein. In diesem Zustand soll er auf der L269 in Niederkassel einen Verkehrsunfall verursacht haben, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit von rund 150 Kilometern pro Stunde ungebremst auf einen vorausfahrenden Porsche auffuhr, dessen Fahrer dadurch unter anderem Kopfverletzungen erlitten hatte. Der Sachschaden belief sich auf rund 26 000 Euro. Den Tatvorgang räumte der Angeklagte bei der Verhandlung am Donnerstagmorgen ein, gab aber an, sich nicht daran erinnern zu können. Richter Krah entschied für Schuldunfähigkeit.

Eine Blutuntersuchung konnte keine körperfremden Substanzen wie Alkohol oder Drogen nachweisen. Laut der geladenen Sachverständigen leidet der Mann hingegen seit seinem 25. Lebensjahr an einer paranoiden Schizophrenie. „Ich glaube, alle Frauen, die ich mag, sollen vergewaltigt oder zur Prostitution gezwungen werden“, schilderte der Angeklagte seine Psychose. Einige Zeit vor dem Vorfall hatte er selbstständig Medikamente abgesetzt, mit denen er die Krankheit im Griff hatte. Es sei also davon auszugehen, dass er auch am Tattag aufgrund seiner wieder ausgebrochenen Psychose „kein Unrechtsbewusstsein entwickeln konnte und ihm die Einsichtsfähigkeit gefehlt“ habe, so die Sachverständige, und dass der 30-Jährige „in seiner eigenen Welt gelebt“ habe.

Keine Gefahr für sich oder andere

Daher sei es auch unerheblich, ob er bei der Tat eingeschlafen war oder es sich sogar um einen Suizidversuch gehandelt habe. Letzteres hatte der Angeklagte nach der Tat bei seiner Behandlung in der LVR-Klinik angegeben. Seit der Tat ist der Angeklagte in psychologischer Behandlung und auch wieder medikamentös eingestellt, erklärte sein Anwalt, der ihm auch als Betreuer zur Seite steht. Daher verneinte auch die Sachverständige die Frage des Richters, ob derzeit eine Gefahr für den Niederkasseler oder andere bestehe. Krah sprach den Angeklagten in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber an, dass er den Führerschein für ein weiteres Jahr nicht zurückbekommt.

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