Prozess vor Bonner Schwurgericht Niederkasseler wegen Bajonett-Attacke angeklagt

Bonn/Niederkassel · Ein 47-Jähriger aus Niederkassel muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Bonner Schwurgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin mit einer Bajonettspitze attackiert zu haben.

 Der Angeklagte beim Prozessauftakt in Bonn.

Der Angeklagte beim Prozessauftakt in Bonn.

Foto: Ulrike Schödel

Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich seit Donnerstag ein 47-jähriger Mann aus Niederkassel wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, seine Lebensgefährtin grausam misshandelt und schließlich in Todesabsicht mit einer Bajonettspitze attackiert zu haben. Den Angriff gegen den Kopf habe die Frau mit ihrer Hand abwehren können.

Der Grund für den ungebremsten Zorn des Angeklagten soll extreme Eifersucht gewesen sein. Er hatte Angst, dass die 35-Jährige zurück zu ihrem Ehemann geht, mit dem sie zwei Töchter hat. Er selbst hat mit der Frau einen kleinen Sohn.

Die Tat geschah nach Rosenmontag, in der Nacht zum 25. Februar 2020. Gegen 2.30 Uhr morgens wurde eine 19-jährige Schülerin durch Hilfeschreie geweckt, auch ihr 18-jähriger Freund, der auf der Couch nebenan schlief, schreckte auf und war beunruhigt. Das junge Paar beschloss, sofort auf die Straße zu gehen und das Wohnviertel mit dem Auto abzufahren. Dann begegnete die 19-Jährige einem Mann auf Socken, der die Schuhe in der Hand trug und davonlief. „Von diesem Moment an“, erinnerte sich die Schülerin am Donnerstag als Zeugin vor dem Bonner Landgericht, „hatte das Schreien aufgehört“.

Kurz darauf trafen sie und ihr Freund eine Frau – verängstigt, mit verweintem Gesicht –, die aus dem Dachfenster zwei Häuser weiter nach Hilfe geschrien hatte. Das Paar bot ihr Hilfe an, gab ihr Schutz in der Wohnung der Eltern und rief die Polizei.

Angeklagter: „Ich bereue, was ich getan habe“

Der Angeklagte hat am ersten Prozesstag über eine karge Verteidigererklärung gestanden, dass es zu einer „körperlichen Auseinandersetzung“ gekommen sei, wobei die Frau ihn „bespuckt und getreten“ haben soll. Auch räumte er ein, dass er den sicheren Verdacht hatte, dass sie wieder mit ihrem Ex-Mann zusammen war. „Mit den Schlägen“, so hieß es in der Einlassung, habe er „ihr Angst machen wollen, damit sie beeindruckt ist und wieder von dem anderen Mann ablässt“, der angeblich ein Alkoholiker ist. „Ich wollte, dass sie wieder zurückkommt und für unseren Jungen wieder eine liebevolle Mutter ist.“ Später ergänzte der Angeklagte mit eigenen Worten: „Ich bereue, was ich getan habe. Das macht man nicht mit Frauen.“  Dabei schaute er direkt in das Gesicht der Frau, die ihm als Nebenklägerin gegenüber saß.

Die 35-Jährige schien am Donnerstag überhaupt keinen Groll gegen den Mann zu haben, der sie in der Nacht mit Gewalt und Psychoterror stundenlang in Todesangst versetzt und auch erheblich verletzt hatte. „Stirb, Du Hure“, hatte er sie laut Anklage beleidigt, und ihr dabei in den Unterleib getreten. „Lebend kommst du hier nicht raus“, hatte er wiederholt gedroht.

Als der Angeklagte am Schluss versucht haben soll, die Frau mit einem Kissen zu ersticken, gelang es ihr, sich loszureißen, ein Fenster zu öffnen und laut um Hilfe zu rufen. Dass sie gehört wurde, war womöglich ihre Rettung. Kammervorsitzender Klaus Reinhoff dankte dem jungen Paar für seine Hilfe. „Das ist heute nicht mehr selbstverständlich.“

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