Petition in Niederkassel 600 Euro jährlich fürs Parken am Straßenrand

Niederkassel · Eine Petition gegen das Parken am Straßenrand wurde abgelehnt. Die Niederkasseler Politik sieht trotzdem Handlungsbedarf.

 Liegt das Geld auf der Straße? Eine Bürgerin hat für Niederkassel gefordert, das Parken im öffentlichen Raum kostenpflichtig zu machen.

Liegt das Geld auf der Straße? Eine Bürgerin hat für Niederkassel gefordert, das Parken im öffentlichen Raum kostenpflichtig zu machen.

Foto: Benjamin Westhoff

Die angedrohten Garagen-Kontrollen waren der große Aufreger zum Jahresende 2018: Weil Parkraum in Niederkassel knapp ist und Stellplätze in privaten Garagen als Lagerraum zweckentfremdet werden, hatte die Stadt ein Bußgeld von bis zu 500 Euro gegen die „Fehlnutzungen“ von Garagen angekündigt.

Leerer wurden die zugeparkten Straßenränder nicht, was eine Niederkasseler Bürgerin dazu veranlasst hat, sich am 12. März 2020 mit einer Petition digital an den Deutschen Bundestag zu wenden: Weiterhin seien Straßen zugeparkt und die Aktion der Stadt, Fehlnutzungen der Garagen zu sanktionieren, sei „gescheitert wegen geringem Umsetzungswillen des Stadtrats“.

Bürgerin schlägt Mietzins von 600 Euro pro Jahr vor

Die Petentin forderte daher, die Stadt dürfe nicht weiter ihren öffentlichen Platz an Privatpersonen „verschenken“, denn der Bürger werde damit „um Mieteinnahmen des Raumes betrogen“. Zudem belohne die Regelung Bürger nicht, die den öffentlichen Raum nicht nutzten.

Der Vorschlag der Bürgerin: Für die rund acht Quadratmeter Stellplatz, den Autofahrer nutzten, sei ein Mietzins von 600 Euro pro Jahr zu erheben. Kostenfreies Parken soll es nicht mehr geben. Ein Vorstoß, der gedruckt, gestempelt und mehrfach gegengezeichnet aus Berlin an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages weitergereicht wurde und von dort mit Zwischenstopp in der Bezirksregierung Köln ins Rathaus der Stadt Niederkassel zurückkehrte, um jetzt im Hauptausschuss beraten zu werden.

Höchstgebühren für Bewohnerparken beschränkt

Kurzfristig habe die Bürgerin ihren persönlichen Vortrag der Eingabe abgesagt, teilte Bürgermeister Stephan Vehreschild mit und ergänzte: So einfach lasse sich das private Parken in der Stadt nicht untersagen, da die rechtlichen Voraussetzungen fehlten. Und die seien strenger als erwartet, ergänzte der Beigeordnete Carsten Walbröl: „Zum einen gilt, dass im Umkreis von 500 Metern im Regelfall kein freier Parkplatz zu finden wäre.

Das ist eine Voraussetzung, an der es bei uns scheitert. Und dann müsste es in dem Bereich so sein, dass die weit überwiegende Zahl der Grundstücke keine eigenen Stellplatzmöglichkeiten hätte. Das ist sowohl in diesem Bereich als auch in der gesamten Stadt eher nicht der Fall.“

Mehr noch: Die Höchstgebühren für das Bewohnerparken seien auf 30 Euro im Jahr gedeckt und, so sagt Walbröhl, sei „die Steuerungswirkung daher eher gering“. Auch die Option einer Parkraumbewirtschaftung mit zeitlichen Beschränkungen oder Parkgebühren sei keine gute, begründete der Beigeordnete: „Man muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Eine Parkraumbewirtschaftung würde dazu führen, dass auch Anwohner von den Parkscheinregelungen betroffen wären, weil eine Ausnahmeregelung durch das Bewohnerparken ja nicht möglich ist.“

Eingabe Anlass für weitere Beratungen

Selbst die Markierung von Parkstreifen, um den Verkehrsfluss zu steuern, sei ein zweischneidiges Schwert: „Sie verlagern das Problem von der einen in die nächste Straße.“ Untätig bleiben wolle die Stadt aber nicht, betonte Bürgermeister Vehreschild: Sie lasse verschiedene Optionen prüfen, etwa um die Situation der einseitig oft komplett zugeparkten Hauptstraße Richtung Ranzel zu verbessern.

Der Ausschuss lehnte die Petition mit 19 Stimmen und fünf Enthaltungen ab. Umsonst sei der Vorstoß der Bürgerin aber nicht gewesen, stellte der Ausschuss klar: Die Eingabe werde Anlass für weitere Beratungen sein.

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