Kommentar Plan ohne Wirkung

Die Stadt muss ihn vorlegen, aber selbst handeln kann sie nicht. Den Lärmaktionsplan zusammenzustellen, ist eine gesetzliche Pflicht, nachdem Bund und Länder eine entsprechende Richtlinie der EU aus dem Jahr 2002 umgesetzt haben.

Aber die Sinnfrage nach einem städtischen Lärmaktionsplan muss dennoch gestellt werden, wenn die Stadt Sankt Augustin etwas vorlegen soll, was sie gar nicht steuern kann. Und warum gibt es eigentlich keine Lärmkartierung für die Stadtbahnlinie 66? Wie sieht es mit Gewerbelärm aus? Insofern ist nachzuvollziehen, dass der Entwurf überarbeitet werden soll. Wenngleich noch nicht einmal klar ist, ob das überhaupt möglich ist.

Immerhin: Der Lärmaktionsplan weist einige Probleme im Sankt Augustiner Stadtgebiet aus und geizt auch nicht mit Vorschlägen, wie man den Lärm reduzieren kann. Aber wer das alles liest, wird den Eindruck nicht los, dass dieser Plan eher in die Rubrik "geduldiges Papier" gehört, als dass er einen klaren und vor allen Dingen umsetzbaren Handlungsrahmen aufzeigt.

Okay, ein paar Zahlen sind interessant, aber ansonsten lassen sich dort viele Selbstverständlichkeiten finden, von denen die Bürger schon viele Jahre Kenntnis haben. Jahre, in denen sich wenig getan hat in Sachen Lärmschutz, wie etwa an der Bahnstrecke zwischen Troisdorf und Bonn in den Ortslagen Menden und Meindorf. Aber dort passiert ja bald etwas, wenn die Strecke für die S 13 ausgebaut wird, nach jahrzehntelanger Planung.

Alles in allem lässt sich sagen, dass der Lärmaktionsplan seinem Namen nicht wirklich gerecht wird. Vieles ist möglich, vieles auch machbar, aber mehr eben auch nicht.

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