Kanalbau in Alfter-Olsdorf Planung war angemessen

ALFTER · Was die bei den Arbeiten entstandenen Schäden betrifft, sollen jedoch weitere Gutachten abgewartet werden.

 Die Arbeiten im Baugebiet Olsdorf im September 2014.

Die Arbeiten im Baugebiet Olsdorf im September 2014.

Foto: WOLFGANG HENRY

Nach Anhörung von Gutachtern, Geologen und Juristen hat der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig entschieden: Die Planungsentscheidungen für die gewählten Kanalbauverfahren im Alfterer Baugebiet Olsdorfer Kirchweg I sind als angemessen zu bewerten. Es werden keine weiteren Gutachten oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Frage für erforderlich gehalten.

Noch offen ist, ob es bei der praktischen Ausführung der Kanalbauarbeiten in Olsdorf und der Eisensteingrube Mängel gegeben hat, für die jemand belangt werden könnte. In dieser Frage werden weitere Gutachten abgewartet. Sie werden anlässlich eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens erstellt, das geschädigte Grundstückseigentümer gegen die Gemeinde Alfter eingeleitet haben. Mit der Vorlage dieser Gutachten ist in der ersten Hälfte des nächsten Jahres zu rechnen.

Bei den Kanalbauarbeiten in Olsdorf musste wegen des tückischen Erdreichs unplanmäßig ein sehr aufwändiges Verfahren für den Kanalbau gewählt werden. Die ursprünglich angesetzten Kosten von 300 000 Euro stiegen in der Folge auf 800 000 Euro. Diverse Versuche, Spundwände aus Metalldielen in den Boden zu treiben, scheiterten.

Entweder lösten die Arbeiten zu starke Erschütterungen an angrenzenden Häusern aus, oder man kam mit anderen Verfahren nicht ausreichend tief in den Lehmboden und die grundwasserführende Kiesschicht. Schließlich wurden Betonpfähle in den Boden getrieben, um eine stabile Wand für den Einbau der Kanalrohre zu bilden.

Fragen zu Planungsmängeln und möglichen Schadenersatzansprüchen des Abwasserwerks der Gemeinde hatte Diplom-Geologe Gero Kühn aus Alfter in einer unentgeltlich erstellten gutachterlichen Stellungnahme aufgeworfen. Details dazu hatte auf Beschluss des Gemeinderates in der Folge ein weiterer Sachverständiger untersucht, Diplom-Ingenieur Alexander Schmitt aus Koblenz. Er erläuterte, dass zwar auch ein anderes, günstigeres Kanalbauverfahren möglich gewesen wäre, doch dabei auch eine Risikoabwägung für die mögliche Beeinträchtigung der bestehenden Bebauung erfolgen müsse. Nähere Untersuchungen bezogen auf die Olsdorfer Bebauung waren allerdings nicht Teil seines gutachterlichen Auftrags.

Antworten dazu gab stattdessen Uwe Kania, Geschäftsführer der Witterschlicker Geologie Bau & Umweltconsult OHG. Er erläuterte dem Betriebsausschuss, dass Risikominimierung und Ausführungssicherheit bei der Planung Vorrang hatten. Nachdem seinerzeit die ersten Versuche zur Einbringung einer Spundwand gescheitert waren, hatte Kania dem Betriebsausschuss im März 2014 zwei mögliche Folgeverfahren vorgestellt. Der Betriebsausschuss entschied sich damals für die kostspielige Bohrpfahlwand mit größtmöglicher Sicherheit für eine erfolgreiche Durchführung.

Als Rechtsberater der Gemeinde Alfter äußerte im Verlauf der Sitzung auch Philipp Libert von der Kölner Kanzlei Lenz & Johlen Zweifel, ob Planungsfehler vorliegen. Wollte man dies gerichtlich klären, käme nach Darstellung des Juristen auf die Gemeinde ein sehr teures und langwieriges Verfahren zu. Dafür sahen die Mitglieder des Betriebsausschusses nach ausgiebiger Erörterung keine Notwendigkeit. Sie forderten die Verwaltung allerdings auf, bei den laufenden Beweissicherungsverfahren über die Ausführung der Arbeiten genau hinzusehen und auf rechtsrelevante Ergebnisse zu achten.

Denn noch steht fast überall die Regulierung der Schäden aus, die während der Bauarbeiten an Häusern auf zehn Grundstücken entstanden sind. Nur ein Geschädigter hat bislang das von Gutachtern ermittelte Entschädigungsangebot angenommen, für zwei Grundstücke ist ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren angelaufen. Das heißt, dass nun vom Gericht bestellte Gutachter die Ursachen der Schäden untersuchen und schauen, ob es Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht gegeben hat.

Dann können die Gemeindewerke als Auftraggeber der Kanalbauarbeiten prüfen, ob sie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche stellen können.

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