Prozess vor dem Bonner Landgericht Prostituierte war erst 15 Jahre alt

RHEINBACH/BONN · Die Angst einer Mutter um ihre 15-jährige Tochter bestätigte sich im August 2011 auf schlimmste Weise: Sie fand Hinweise in den Sachen der Tochter, dass diese in einem Bordell in Rheinbach arbeitete.

Die Frau schaltete die Polizei ein, die holte das Mädchen heraus, und die Bordellchefin saß am Montag wegen Ausbeutung in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht.

Denn in erster Instanz war die 51-Jährige vom Rheinbacher Amtsgericht freigesprochen worden. Ihr konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass das Mädchen, das am 7. August 2011 darum gebeten hatte, bei ihr unterzukommen und zu arbeiten, erst 15 war.

Denn wie das Gericht am Ende feststellte, sei das Mädchen sehr stark geschminkt gewesen, sehr selbstbewusst aufgetreten und hatte behauptet, zuvor in den Niederlanden als Prostituierte gearbeitet zu haben. Außerdem hatte sie einen falschen Ausweis vorgelegt, wonach sie 1989 geboren war.

Zwar befand auch der Richter in Rheinbach, dass die Bordellchefin sich sehr fahrlässig verhalten habe, da das Foto auf dem Ausweis recht unscharf war. Aber er sprach die 51-Jährige frei nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Das jedoch nahm die Staatsanwaltschaft nicht hin und legte Berufung ein.

Vor der 6. Kleinen Berufungskammer wurde der Fall nun noch einmal aufgerollt, doch auch hier gab es keine anderen Beweise als vor dem Amtsgericht. Allerdings befand Kammervorsitzender Eugen Schwill: "Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist in dem Fall fließend." So ganz ohne Schuld sei die 51-Jährige nicht. Weil der Fall nicht mehr wirklich aufklärbar sei, regte er an, das Verfahren gegen die bisher unbestrafte Frau wegen geringer Schuld und gegen Zahlung von 1000 Euro an den Kinderhilfeverein "Der Bunte Kreis" einzustellen. Damit waren alle Seiten einverstanden.

Der Richter gab der 51-Jährigen mit auf den Weg: "Sie sind in einem Gewerbe tätig, in dem das Alter immer wieder Fragen aufwirft. Ich rate Ihnen, das künftig genauer zu prüfen. Sonst bekommen Sie große Probleme."

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