Gericht in Siegburg Rangelei auf dem Marktplatz

SIEGBURG. · Gericht: Drogensüchtiger wollte seine zehn Euro zurückhaben und verfolgte sein Opfer vom Bahnhof bis zum Siegburger Marktplatz.

 Im Amtsgericht Siegburg ging es um eine Rangelei am Marktplatz.

Im Amtsgericht Siegburg ging es um eine Rangelei am Marktplatz.

Foto: Meike Böschemeyer

 Raub einer Packung Zigaretten, Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung durch Spucken: so lauteten die Anklagevorwürfe gegen einen 45-jährigen obdachlosen Troisdorfer. Der soll Mitte Dezember 2020 in der Siegburger Markt-Garage und auf dem Marktplatz die Taten gegen eine damals 37-jährige Frau aus Siegburg ausgeübt haben. Und das führte in jetzt vor ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Herbert Prümper.

Der Strafverteidiger erklärte für seinen Mandanten, dass der am Tattag substituiert worden sei, später aber doch noch Drogen konsumiert habe und nach mehr Stoff suchte. Und weil Einkaufsquellen in der Markt-Garage vermutete, sei er dorthin gegangen und habe die Frau für ein Mitglied der Drogenszene gehalten. Darum habe er ihr zehn Euro gegeben, weil sie aber nichts verkaufen konnte, wollte er das Geld zurück haben. Die Frau habe es ihm jedoch nicht geben. Erinnerung an die vorgeworfenen Taten habe der Angeklagte nicht. Vielmehr sei er am nächsten Morgen im Krankenhaus aufgewacht, Passanten hatten ihn wenige Stunden nach der Tat bewusstlos und völlig unterkühlt gefunden.

Täter war bewusstlos und unterkühlt

Das Opfer berichtete dem Gericht dann, sie habe sich in der Tiefgarage mit jemanden treffen wollen. Dann sei der Angeklagte gekommen, und der habe dann versucht, sie „auszurauben“. Der habe die Zigaretten genommen und dann versucht, ihr die Handtasche zu entreißen, um an ihr Handy zu kommen. Da sei sie geflohen, der Angeklagte hinter ihr her und habe sie am Kragen gepackt. Bis zum Markt sei sie gerannt, den Angeklagten im Schlepptau. Erst dort sei eine Passantin auf die beiden aufmerksam geworden, habe dem Mann zehn Euro gegeben, auf dass er von ihr ablasse, und tatsächlich sei der dann auch abgehauen.

Unklar, ob gespuckt wurde

Von einem anspucken wisse sie jedoch nichts. Die Zeugin, die das Geld gegeben hatte, erinnerte sich allerdings sehr wohl an ein Ausspucken, „die Situation hatte sich hochgeschaukelt“, erklärte sie dem Gericht, „es war irgendwie bedrohlich.“ Und ja, der Angeklagte habe an der Frau „gerissen“. Der Staatsanwalt forderte schließlich wegen räuberischer Erpressung und Beleidigung (spucken) eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je zehn Euro, die das Gericht nach eingehender Beratung auf 100 Tagessätze abmilderte.

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