Gerichtsverhandlung nach Unfall in Ruppichteroth Rennradfahrer lag drei Wochen im Koma

SIEGBURG. · Weil sie einem Radfahrer in Ruppichteroth die Vorfahrt genommen und so einen Unfall verursacht hat, musste sich eine 42-Jährige jetzt vor dem Siegburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

 Da Siegburger Amtsgericht hate eine Verwarnung gegen eine 42-Jährige ausgesprochen, die in Ruppichteroth einen schweren Unfall verursacht hat.

Da Siegburger Amtsgericht hate eine Verwarnung gegen eine 42-Jährige ausgesprochen, die in Ruppichteroth einen schweren Unfall verursacht hat.

Foto: Peter Steffen/Archiv

Fahrlässige Körperverletzung lautete die Anklage gegen eine 42-jährige Frau aus Ruppichteroth. Der Vorwurf: Sie soll am 26. März 2020 an einer Kreuzung in Ruppichteroth mit ihrem Auto die Vorfahrt eines Rennradfahrers missachtet und dabei einen Zusammenstoß verursacht haben, bei dem der Mann schwer verletzt wurde. Sie habe den Radfahrer erst gesehen, als es zu spät war, erklärte die Angeklagte jetzt mit leiser Stimme vor dem Siegburger Amtsgericht.

Ob sie sich denn an ihre Fahrgeschwindigkeit erinnern könne, fragte Richterin Elisabeth Signing Fosso. Das konnte die 42-Jährige nicht. Sie schaue aber immer, ob der Weg frei sei, auch gebe es an der fraglichen Kreuzung kein Stoppschild, sagte sie. Nach dem Unfall sei es ihr „sehr, sehr schlecht gegangen“ und sie habe sich auch immer wieder nach dem Unfallopfer erkundigt. Sie sei kurz in psychotherapeutischer Behandlung gewesen. So ein Unfall „lässt einen nicht mehr los“, erklärte sie unter Tränen.

59-Jähriger leidet bis heute unter den Folgen des Unfalls

Das Unfallopfer, ein 59-jähriger Mann aus Windeck, schilderte, wie es ihm ergangen ist. Er sei mit seinem Rennrad aus Richtung Eitorf kommend auf die Kreuzung in Ruppichteroth zugefahren, habe das Auto wahrgenommen und gedacht, das passt nicht mehr. Dann habe er auch schon auf der Wiese gelegen. Schließlich sei er in der Uniklinik in Bonn wach geworden und habe dort erfahren, dass er drei Wochen im Koma gelegen hatte. Es folgten vier weitere Wochen auf Intensivstation. Es sei „der reinste Horror“ gewesen, er habe in „drei oder vier Welten gelebt, das war das Schlimmste von allem“. Rippenbrüche, Nervenschäden, die Entfernung eines Teils eines Lungenflügels seien die Folgen des Unfalls gewesen. Weitere Reha-Zeiten und eine weitere Operation stehen ihm noch bevor.

Staatsanwaltschaft sieht ein „Augenblicksversagen“

Laut Richterin hatte ein technisches Gutachten des TÜV ergeben, dass die Autofahrerin mit etwa 45 Stundenkilometern, der Radfahrer mit etwa 31 Stundenkilometern unterwegs war. Möglich sei, dass die Frau durch die tief stehende Sonne geblendet gewesen sei. Aber letztlich sei der Unfall unter den gegebenen Umständen nicht vermeidbar gewesen. So bewertete dann die Staatsanwaltschaft zugunsten der Angeklagten, dass diese sich „umfangreich um Wiedergutmachung“ bemüht habe. Es sei ein „Augenblicksversagen“ gewesen. Zu ihren Lasten müssten jedoch die umfangreichen Verletzungen und ihre Spätfolgen zu sehen sei. Darum sei eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro angemessen.

Der Verteidiger plädierte, dass in diesem Fall das Strafrecht „an seine Grenzen“ stoße. Seine Mandantin sei nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und möglicherweise geblendet gewesen. Außerdem habe sie „ein vorbildliches Nach-Tat-Verhalten“ gezeigt und sei selbst psychologisch erheblich belastet. Er halte darum eine Verwarnung unter Strafvorbehalt für angemessen. Eine solche Verwarnung sprach die Richterin dann auch aus mit dem Strafvorbehalt von 30 Tagessätzen zu je 35 Euro.

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