Urteil vor dem Bonner Landgericht Rentner muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Bonn/Lohmar · Weil seine Frau starb, nachdem er sie geschlagen hatte, wurde ein Rentner aus Lohmar nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Bonner Landgericht wertete den Fall als Körperverletzung mit Todesfolge.

 Der Angeklagte beim Prozessauftakt im September.

Der Angeklagte beim Prozessauftakt im September.

Foto: Leif Kubik

„Der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge ist eine besondere Konstruktion des deutschen Strafrechts“, sagte Klaus Reinhoff: Am Donnerstagnachmittag hat der Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht einen 71-jährigen Rentner aus Lohmar genau wegen dieses Deliktes zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine 67-jährige Ehefrau in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2020 dreimal gegen den Kopf geschlagen hatte. Einen expliziten Tötungsvorsatz hatte der Rentner allerdings nicht. Am folgenden Morgen fand er seine Frau zu seinem eigenen Entsetzen leblos im Bett. Der sofort herbeigerufene Notarzt konnte aber vor Ort nur noch den Tod der Frau feststellen.

Vor Gericht hatte sich der Senior nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert, die Kammer sah sich aber im Laufe des Verfahrens die rund viereinhalbstündige Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung an. „Ich verstehe das nicht, meine Frau muss gefallen sein“, hatte der 71-Jährige den Ermittlern gesagt. An das, was spät in jener Nacht, in der er nach starkem Alkoholgenuss das Pokalendspiel Bayern-München gegen Leverkusen im Fernsehen geschaut habe, geschehen sei, könne er sich nicht erinnern. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte allerdings klar ergeben, dass die Verletzungen nicht von einem Sturz, sondern nur von Schlägen herrühren konnten.

Der Vorsitzende Richter skizzierte das Leben eines typischen Rentner-Ehepaars: „Man lebte in einem großzügigen Anwesen, war vertraut miteinander, aber hatte sich auch ein wenig auseinandergelebt. Manche träumen davon“, so Reinhoff in der Urteilsbegründung. In der Zeit nach dem ersten Corona-Lockdown scheint das Zusammenleben dann aber zunehmend von Problemen gezeichnet gewesen zu sein. Jedenfalls waren sowohl Täter als auch Opfer in jener Nacht mit rund zwei Promille stark alkoholisiert. Die Frau hatte wohl zudem auch Beruhigungsmittel genommen. Am vorausgegangenen Nachmittag war der Angeklagte noch Einkaufen gefahren und hatte neben einigen Lebensmitteln auch zwei Flaschen Korn gekauft.

Was dann genau passierte, bleibt auch nach dem Urteil im Dunklen: „Wann und wo die Schläge erfolgt sind, wissen wir nicht, so der Vorsitzende. Er habe dem Angeklagten nicht nur eine goldene, sondern sogar eine Brücke aus Platin gebaut, um ihn zum Reden zu bringen. „Mehr Edelmetall ging nicht“, so Reinhoff. Dennoch habe sich der Täter derart in Selbstmitleid gesuhlt, dass es weh tue. „Man hat mir die Frau genommen“, hatte der Rentner gleich mehrfach während des Verfahrens gesagt. Er müsse aber verstehen, dass dem nicht so sei, entgegnete Reinhoff: „Sie haben ihr das Leben genommen.“ Irgendwann werde er erkennen, dass es so ist.

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