Corona-Selbsttests bei Schülern mit Behinderung Rhein-Sieg-Kreis sieht Sonderregelung in Förderschulen vor

Rhein-Sieg-Kreis · Eltern von Kindern in Förderschulen sehen den Corona-Testzwang bei Präsenzunterricht kritisch. Viele der Schüler mit Behinderungen seien dazu nicht in der Lage. Der Rhein-Sieg-Kreis sieht jetzt eine Lösung vor.

 Selbsttests sind bei Präsentunterricht in NRW vorgeschrieben.

Selbsttests sind bei Präsentunterricht in NRW vorgeschrieben.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kinder mit geistiger oder schwerst körperlicher Behinderung an Förderschulen müssen nicht selbst Coronatests vornehmen. Die jeweilige Schulleitung darf zulassen, dass bei diesen Schülerinnen und Schülern die Tests zu Hause von ihren Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Wie Rita Lorenz, Leiterin der Pressestelle beim Rhein-Sieg-Kreis, auf Anfrage mitteilte, seien diese Sonderwege durch den Kreis ausdrücklich erlaubt. Die Erziehungsberechtigten müssten aber schriftlich bestätigen, dass ein aktueller Test gemacht wurde und dieser negativ sei, sagte Lorenz.