Amtsgericht in Rheinbach Richter sieht keinen Betrugsversuch der 24-Jährigen aus Swisttal

RHEINBACH · Mit einem Freispruch ist vor dem Rheinbacher Amtsgericht ein Verfahren wegen Betruges gegen eine 24-Jährige aus Swisttal zu Ende gegangen. Der jungen Frau war vorgeworfen worden, ein Auto im Wert von rund 28.000 Euro für sich behalten zu haben, obwohl der Eigentümer - die Bank des Autohauses - schon ein Jahr zuvor den Kredit gekündigt und das Fahrzeug zurückverlangt hatte.

Die Angeklagte räumte ein, den Wagen viel zu spät zurückgegeben zu haben, begründete dies aber mit widrigen persönlichen Umständen. Sie sei mit ihrer heute drei Monate alten Tochter schwanger gewesen, als die Gebäudereinigungsfirma, die sie mit ihrem 28-jährigen Lebensgefährten aufbauen wollte, Insolvenz anmelden musste.

"Ich habe von Februar bis Oktober 2012 nur im Bett gelegen, mir war ständig schlecht, und ich konnte mich um nichts mehr kümmern", schilderte die 24-Jährige. Sie habe damals alles ihrem Freund überlassen, aber der sei mit der Abwicklung des Geschäfts und all den damit verbundenen Problemen offenbar überfordert gewesen.

Die Gebäudereinigungsfirma war 2010 gegründet worden. Aus dieser Zeit stammte auch der Darlehensvertrag mit dem Autohaus. Kündigungsgrund war, dass die Raten nicht mehr gezahlt worden seien.

Fraglich war noch , ob die Polizei den Wagen am 13. Dezember 2012 abgeholt hatte. "Das Auto stand monatelang auf dem Hof unserer ehemaligen Firma. Es war abgemeldet, und keiner von uns ist mehr damit gefahren", erklärte der 28-jährige Zeuge. Sein Bruder habe das Fahrzeug zurückgegeben, fügte er hinzu.

Aus Sicht von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert spielte das letztlich aber keine entscheidende Rolle mehr. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Betrug als erwiesen ansah und auch im Hinblick auf einen einschlägigen Eintrag wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gefordert hatte, erkannte er in dem Verhalten der Angeklagten keine Zueignungsabsicht. Es stehe fest, dass sie sich nicht korrekt verhalten habe. Sie habe aber nicht daran gedacht, das Auto auf Dauer für sich behalten zu wollen, so der Richter.

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