Tipps von Hundetrainerin Isabelle Jacobs Rücksichtsvoll unterwegs in Wald und Flur

RHEIN-SIEG-KREIS · In diesem Fall erkennen sich wohl einige Hundehalter wieder: Man ist mit dem Vierbeiner unterwegs und überwiegend damit beschäftigt, ihn unter Kontrolle zu bringen. Der Hund zeigt großes Interesse an seinem Umfeld.

 Spaziergang im Lohmarer Wald und Struppi läuft ohne Leine: Das ist - sofern es sich nicht um Naturschutzgebiet handelt - erlaubt, solange Struppi unter Frauchens Kontrolle auf dem Weg bleibt.

Spaziergang im Lohmarer Wald und Struppi läuft ohne Leine: Das ist - sofern es sich nicht um Naturschutzgebiet handelt - erlaubt, solange Struppi unter Frauchens Kontrolle auf dem Weg bleibt.

Foto: Holger Arndt

Jeder Mensch, jeder Artgenosse, jede Duftmarke und jede Spur scheinen für ihn deutlich spannender zu sein als die Anweisungen seines Halters. Der Vierbeiner sucht keinen Blickkontakt zu seinem Besitzer und ist auch nicht motiviert, sich ihm freiwillig auf Kommando zu nähern.

Ein Hund, der die Nase ständig auf dem Boden hat, hechelnd an der Leine zieht oder - wenn er frei läuft - Reißaus nimmt, ist nicht nur für den Hundehalter anstrengend, sondern stellt auch für andere Menschen oder Waldbewohner ein Problem dar. Drei Beispiele zeigen, welche Probleme das Ausführen von unangeleinten Hunden, die ihrem Besitzer nicht gehorchen, mit sich führen kann. Hundeverhaltenstrainerin und Tierpsychologin Isabelle Jacobs aus Sankt Augustin erklärt, wie man dem entgegenwirken kann.

Wildtiere: Im Frühling beginnt die Zeit, in der sich die in der freien Natur lebenden Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten. Deshalb appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises gerade dann an die Hundehalter, beim Spaziergang mit dem Vierbeiner ein besonders sorgsames Verhalten an den Tag zu legen. Trächtige Wildtiere können demnach schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben könnte.

Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und von ihrer Mutter getrennt werden können.

Isabelle Jacobs rät dazu, einen Hund, der Jagdinstinkt zeigt, frühzeitig zu trainieren - zum Beispiel in einer Hundeschule. Sie selbst bietet in ihrer Hundeschule ein Anti-Jagdtraining an, in dem sie verschiedene Maßnahmen mit den Hundebesitzern trainiert. "Besonders wichtig ist es, die Waldregion links und rechts der Wege als Tabuzone zu deklarieren. Diese darf der Hund nicht selbstständig betreten", so Isabelle Jacobs. Zunächst sollte man den Hund an die Schleppleine nehmen, damit er lernt, einen bestimmten Radius um seinen Besitzer einzuhalten. "Wichtig ist die Orientierung am Menschen, welche der Hund durch regelmäßigen Blickkontakt zu zeigen lernt", sagt die Hundetrainerin. Um die Bindung zwischen Hund und Halter zu festigen, sei es daher sinnvoll, den Hund während des Spaziergangs mit Apportierübungen oder Suchspielen und anschließenden Belohnungen zu beschäftigen. "Wenn dann doch ein Wildtier auftaucht, ist der Superschlachtruf wichtig, der zuvor mit dem Hund eingeübt wurde", so Jacobs.

Dabei wählt der Hundebesitzer ein beliebiges Kommando, bei dem der Hund sofort weiß, dass er für sofortiges Erscheinen die beste aller Belohnungen erhält und trotz Ablenkung unverzüglich zurückkehrt. Wenn das funktioniere, könne man den Hund von der Leine lassen. Grundsätzlich aber gilt: "Wenn ich meine volle Aufmerksamkeit nicht auf den Hund richten kann oder ich weiß, dass Wildtiere in der Nähe sind, sollte ich ihn anleinen", sagt die Hundetrainerin.

Jogger und Co.: "Mein Hund tut nichts, der will nur spielen." Dieser oft gehörte Satz von einigen Hundehaltern ist nicht für jedermann nachvollziehbar. So jagen einige Hunde neben Wildtieren auch mit großem Vergnügen Radfahrern oder Joggern hinterher. "Alles, was sich bewegt, ist für den Hund spannend", sagt Isabelle Jacobs. Das ruft jedoch meist nicht auf beiden Seiten Freude hervor, da sich Jogger und Co. gestört oder sogar bedroht fühlen können.

Auch Kinder seien für den Hund besonders interessant, da sie sich viel bewegen. In diesem Fall gilt: Immer anleinen, besonders wenn das Kind Hunde nicht gewöhnt ist. "Grundsätzlich sollte man dem Hund, neben den schon genannten Maßnahmen in Bezug auf Wildtiere, antrainieren, dass er erstmal immer zum Besitzer läuft, wenn Menschen ins Sichtfeld geraten. Wenn man die Situation nicht richtig einschätzen kann, muss er angeleint werden", so die Hundetrainerin. Ebenso vermieden werden sollte, dass der Hund Menschen anspringt. Was für den einen eine nette Begrüßung darstellt, sorgt bei dem anderen für Verärgerung oder Verängstigung. "Der Hund meint es total nett, aber man muss Rücksicht auf andere Menschen nehmen", so Jacobs.

Andere Artgenossen: Auf viele Hunde üben auch Artgenossen einen optischen Reiz aus. Das kann jedoch zum Problem werden und endet mitunter in einer Rangelei.

"Meistens hat es einen Grund, wenn ein Hund an der Leine ist", erzählt Isabelle Jacobs. So kann es sein, dass der andere Hund unverträglich ist oder ein Rüde auf eine läufige Hündin trifft", so die Tierpsychologin. Zudem können sich Hunde an der Leine von freilaufenden Hunden bedroht fühlen. Deshalb sei es ratsam, den Hund auch in diesem Fall immer zurückzurufen. Der Hund müsse lernen, dass das erwünschte Verhalten - bleiben und aufmerksam warten - belohnt wird. "Dann kann man immer noch entscheiden, ob die Hunde sich vertragen und miteinander spielen sollen", so Jacobs.

Grundsätzlich gilt laut Jacobs: Der Mensch muss seinen Führungsanspruch geltend machen und diesen dem Hund gegenüber deutlich artikulieren. Damit der Hund keine eigenen Wege geht, muss das Interesse am Hundehalter mit Hilfe des gezielten Trainings auch während des Spaziergangs aufrechterhalten werden.

Regeln für den Aufenthalt in der Natur

Außerhalb der Wege gilt laut Landesforstgesetz im Wald grundsätzlich Leinenpflicht. Unangeleint darf der Hund laufen, wenn er sich im Einwirkungsbereich des Besitzers befindet, das heißt, der Hund muss zu jeder Zeit durch Zuruf des Halters unter Kontrolle zu bringen sein.

In der freien Landschaft dürfen Hunde auf öffentlichen und privaten Wegen und Pfaden, Wirtschaftswegen sowie Feldrainen, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen ihren Halter unangeleint begleiten, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten und wenn der Hund sich im Einwirkungsbereich des Besitzers befindet. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass während der Setz- und Brutzeiten die dort wild lebenden Tiere nicht gestört werden. Es ist es nicht erlaubt, Hunde auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zum Beispiel auf Wiesen, Weiden oder Ackerflächen, rennen und toben zu lassen. In Naturschutzgebieten müssen Hunde auf allen Wegen angeleint werden.

Ob in einer Kommune weitere Einschränkungen beim Spaziergang mit Hund gelten, kann beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden. Zudem haben die Städte Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg und Hennef insgesamt fünf Freilaufflächen eingerichtet, auf denen Hunde nach Belieben herumtollen können. Das Faltblatt inklusive Auflistung der Freiflächen kann auf der Website des Rhein-Sieg-Kreises unter http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt67/artikel/18373/index.shtml heruntergeladen werden.

Zudem sind nach dem Landesjagdgesetz NRW die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt, wildernde Hunde abzuschießen. Als solche gelten Hunde, die im Jagdbezirk Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen. Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden sowie das Beunruhigen von Wild erfüllt nach dem Bundesjagdgesetz den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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