Urteil am Bonner Landgericht 26-Jähriger aus Sankt Augustin muss wegen Raubes in Haft

Sankt Augustin/Bonn · Ein 26-jähriger Mann aus Sankt Augustin muss wegen Raubes für knapp fünf Jahre ins Gefängnis. Zur ersten Verhandlung war er nicht erschienen, nun hat er auch seine Bewährung verwirkt.

 Das Bonner Landgericht befand einen Mann aus Sankt Augustin des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Das Bonner Landgericht befand einen Mann aus Sankt Augustin des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Foto: dpa/Oliver Berg

Sein Kompagnon war bereits zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nun muss auch ein 26-jähriger Mann aus Sankt Augustin für knapp fünf Jahre in Haft. Die 2. Große Strafkammer am Bonner Landgericht befand den Mann des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Weil der Mann aber unter laufender Bewährung stand, muss er jetzt auch die bereits wegen anderer Delikte ausgesprochene Strafe von zwei Jahren und sieben Monaten absitzen. Der Mann war zuvor unter anderem bereits wegen Körperverletzung, Diebstahls, Beleidigung und Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.

Ursprünglich hätten die beiden Männer gemeinsam vor Gericht stehen sollen, zum Prozessauftakt war der nun Verurteilte aber schlichtweg nicht erschienen. Dass der 26-Jährige bei der jetzt abgeurteilten Tat nur ein Mitläufer war, stand für das Gericht letzten Endes außer Frage. Dennoch sei es ein „Hammer“, wie es der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen bei der Urteilsbegründung ausdrückte, dass man jemanden in seiner Wohnung nachts um kurz nach vier „besuche“ und ihm ein Cuttermesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge an den Hals halte.

Die Beute: Handy, Laptop und 430 Euro

Genau das war nämlich in den frühen Morgenstunden des 2. Oktober 2020 geschehen: Bei einem alten Schulfreund hatte sich der bereits zuvor verurteilte 25-jährige Haupttäter Geld geliehen und dem Gläubiger als Pfand seinen Ausweis überlassen. Unter dem Vorwand, das Dokument zurückholen zu wollen, hatte er den nun ebenfalls verurteilten Kumpel zur Mitwirkung an dem nächtlichen Überfall gebeten. Vor Ort angekommen, bedrohte das Duo das ebenfalls 25-jährige Opfer. Der Haupttäter hatte aber von Anfang an geplant, nicht nur den Ausweis zurückzubekommen, sondern den Mann komplett auszurauben. Die Beute: ein Handy, eine Geldbörse mit 430 Euro in bar sowie ein Laptop.

Trotz der Bedrohung mit dem Messer sah das Gericht den deutlich überwiegenden Tatbeitrag aber bei dem bereits zuvor verurteilten Kumpel. Das hatte auch das Opfer bestätigt: Der ältere der beiden Räuber sei nur mit rund zehn Prozent an der Tat beteiligt gewesen, hatte der Überfallene im Zeugenstand ausgesagt. Diese Tatsache und eine bereits gezahlte Entschädigung in Höhe von 1000 Euro sorgten nun dafür, dass der 26-Jährige mit nur drei Jahren Haft für den Raub deutlich besser davonkam, als sein Kompagnon. Da er einen festen Job hat, dürfte der Verurteilte die gesamte Freiheitsstrafe wahrscheinlich im offenen Vollzug verbüßen. Das sei ein Riesenglück für ihn, so der Vorsitzende Richter. Auch als Mitläufer sei man schließlich ein Täter.

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