Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss die Landesregierung auf einer „Konferenz gegen Armut“, den Kommunen zusätzliche 150 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Mittel des „Stärkungspakts NRW“ zahlt das Land über eine Billigkeitsrichtlinie aus.
Stärkungspakt NRW Rhein-Sieg-Kreis erhält 3,35 Millionen Euro
Rhein-Sieg-Kreis · Auch im Rhein-Sieg-Kreis leiden viele Menschen unter den steigenden Preisen. Im Kampf gegen die Armut bekommen die Kommunen jetzt finanzielle Unterstützung vom Land. Aus dem Stärkungspakt NRW erhält der Kreis 3,35 Millionen Euro. Damit können unterschiedliche Maßnahmen finanziert werden.
Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Kostendruck auch hier verschärft – besonders für Bürger, die von Armut betroffen sind. Um vor allem denen zu helfen, erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun Soforthilfen vom Land. In den Rhein-Sieg-Kreis fließen 3,35 Millionen Euro, mit denen Menschen in Armut und soziale Initiativen entlastet werden sollen.
Das bedeutet, das Land gewährt die Zuschüsse aus „Gründen der staatlichen Fürsorge“, um den Schaden zu mildern, der durch den Krieg und damit gestiegenen Energiekosten entsteht. Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben keinen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse und müssen auf Rechtsmittel verzichten. Laut Landesregierung ist das schon in einigen Kommunen geschehen, die ersten Mittel werden bereits in der nächsten Woche ausgezahlt. Die Unterstützung ist vor allem für soziale Einrichtungen und Initiativen gedacht.
Anders als bei üblichen Fördermaßnahmen sind die Zuschüsse nicht an bestimmte Projekte gebunden, sondern stehen den Kommunen unter bestimmten Bedingungen frei zur Verfügung. Das Land will in Anbetracht der Krise gemeinsam mit Städten, Gemeinden und Landkreisen ansetzen, um herauszufinden, wo die Mittel am nötigsten sind. „Die Kommunen wissen am besten, wo der Schuh in der Praxis drückt“, sagt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann.
„Dass die Stadt weitere Mittel für die Stelle eines zusätzlichen Fördermittelmanagers ausgeben muss, ist ein Zeichen unnötiger Bürokratie“, machte Sankt Augustins Bürgermeister Max Leitterstorf bei den Haushaltsberatungen das ebenfalls deutlich.
Sozialkaufhäuser und Seniorenberatungen könnten profitieren
Für die sozialen Einrichtungen können die Kommunen unter anderem Miet- und Mietnebenkosten übernehmen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Es darf auch dafür verwendet werden, einzelne Maßnahmen oder Fonds für Härtefälle – etwa wenn Bürgern eine Energiesperre oder der Verlust der Wohnung droht – mit dem Geld zu unterstützen. Honorarkosten für Fachkräfte oder Informationsmaterial stehen ebenfalls auf der Liste der Einsatzmöglichkeiten. „Das Geld kann an soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Sozialkaufhäuser, Seniorenberatungen oder Nachbarschaftscafé weitergeleitet werden“, erklärt Martin Metz (Grüne), Landtagsabgeordneter und Stadtratsmitglied in Sankt Augustin. Diese Organisationen seien im Entlastungspaket des Bundes nicht berücksichtigt worden.
Trotz der sogenannten Strompreisbremse leiden sie unter erheblichen Belastungen, unter anderem durch gestiegene Beschaffungskosten. Der Bund habe zwar erste Maßnahmen ergriffen, um Bürgerinnen und Bürger zu entlastet, räumt Laumann ein. Aber: „Zum einen wurden viele Entlastungen mit der Gießkanne ausgeschüttet. Und zum anderen reichen diese Entlastungen nicht für die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.“
Metz findet es wichtig, soziale Initiativen zu unterstützen, da sie schon vor der Krise häufig nur knapp ihre Kosten decken konnten. Dabei seien sie wesentlicher Bestandteil des sozialen Netzes. „Es ist auch wichtig, dass Menschen in finanziellen Schwierigkeiten weiter die Möglichkeit haben, sich zu begegnen oder einmal günstig einen Kaffee zu trinken“, so Metz. Die Menschen dürften nicht das Gefühl bekommen, allein gelassen zu werden. Der soziale Zusammenhalt müsse erhalten und gestärkt werden.
So wird die Förderung berechnet
Auch Jonathan Grunwald (CDU), Landtagsabgeordneter für Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Wachtberg und die Hennefer Obergemeinde, begrüßt die schnelle Umsetzung der Landtagsbeschlüsse von Dezember. „Mit dem Stärkungspaket setzen wir ein wichtiges Zeichen für Menschen in sozialen Notlagen. Die Preisanstiege in Folge des grausamen Krieges in der Ukraine haben viele Menschen ohne eigenes Verschulden in existenzielle Nöte gebracht“, so Grunwald.
Die Höhe der Unterstützung, die eine Kommune erhält, hängt davon ab, wie viele ihrer Einwohner soziale Mindestsicherung beziehen. Als Grundlage für die Berechnung dient die Bevölkerungsstatistik von Dezember 2021. Pro Person, die Mindestsicherung bezieht, stehen kreisfreien Städten 79 Euro zu, kreisangehörigen Städten und Gemeinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro. Sie berechnet sich wie folgt: Wenn etwa in einer Kommune im Kreis 45.000 Menschen leben und davon 6,8 Prozent Mindestsicherung beziehen, sind das 3.060 Einwohner. Diese Zahl multipliziert mit 63 Euro ergibt eine Unterstützung für die Kommune von 192.780 Euro. Der dazugehörige Kreis erhält darüber hinaus zusätzliche Mittel, die ebenfalls anhand der Menschen mit Anspruch auf Mindestsicherung berechnet werden.