67-jähriger TÜV-Ingenieur Häftling aus Sankt Augustin hungert sich im Gefängnis zu Tode

Bonn · Ein TÜV-Ingenieur aus Sankt Augustin stand wegen Totschlags seiner Frau vor dem Bonner Schwurgericht. Bereits während der Verhandlung begann er die Nahrungsaufnahme zu verweigern.

 Ein 67-Jähriger hat sich in der JVA Aachen zu Tode gehungert nachdem er vom Gericht des Totschlags seiner Frau für schuldig erklärt wurde. (Symbolbild)

Ein 67-Jähriger hat sich in der JVA Aachen zu Tode gehungert nachdem er vom Gericht des Totschlags seiner Frau für schuldig erklärt wurde. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Ein 67-jähriger Häftling hat sich nach seiner Verurteilung vor dem Bonner Schwurgericht in der JVA Aachen zu Tode gehungert. Das bestätigte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums am Dienstag auf Anfrage. Der tragische Todesfall, der sich bereits am 13. Dezember vergangenen Jahres ereignete, wurde am Wochenende vom Kölner Stadtanzeiger aufgegriffen. Es ist das erste Mal, dass sich ein derartiger Vorfall in einer nordrhein-westfälischen Haftanstalt zugetragen hat.

Wer sich an die RAF-Prozesse der Siebzigerjahre erinnert, weiß, dass die sich im Hungerstreik befindlichen Häftlinge seinerzeit zwangsernährt wurden: Das Recht dazu ergebe sich aus der staatlichen Fürsorgepflicht für alle Gefangenen, hieß es damals zur Begründung. Heute sieht die Rechtslage etwas anders aus; das Selbstbestimmungsrecht des Häftlings steht grundsätzlich gleichberechtigt neben der Fürsorgepflicht. Und erst im vergangenen Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Grundsätzlich sind deutsche Ärzte ohnehin gehalten, Zwangsernährung nicht zu unterstützen. Im vorliegenden Fall könnte das Selbstbestimmungsrecht allerdings eingeschränkt gewesen sein, weil der Häftling möglicherweise an einer schweren Depression erkrankt war.

Häftling hungert sich zu Tode - Gefühlslage des Mannes unklar

Der ehemalige TÜV-Ingenieur aus Sankt Augustin war von der Bonner Strafkammer des Totschlags für schuldig befunden worden. Weil er seine Frau in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2020 unter der Dusche erdrosselt hatte, war der Mann zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Wie das Gericht seinerzeit festgestellt hatte, war der Täter während des Corona-Shutdowns in eine tiefe Depression verfallen. Von seiner Frau fühlte er sich unverstanden, was ein Motiv für die Tat gewesen sein könnte.

Völlige Klarheit konnten die Richter über die Gefühlslage des Mannes allerdings nicht gewinnen; außer dem Eingeständnis, dass er seine Frau umgebracht habe, obwohl er sie liebte, sagte der Angeklagte nicht viel. „Er ist bereit, dafür zu büßen, er ist aber nicht bereit, darüber zu reden“, hatte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Einstellung des Täters auf den Punkt gebracht.

In JVA zu Tode gehungert - Zwangsernährung war nicht möglich

Das Gericht ging schließlich von einem minder schweren Fall aus, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Täter unter anderem wegen einer depressiven Phase zum Tatzeitpunkt eingeschränkt schuldfähig war. Nach Auskunft des Landesjustizministeriums wurde der Mann nach seiner Verhaftung durchgängig engmaschig psychiatrisch betreut und da ein Gericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden müsse, könne man nicht einfach von einer zum Tatzeitpunkt eingeschränkten Schuldfähigkeit auf eine eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstbestimmung während der Haft schließen. Eine Zwangsmedikation oder Zwangsernährung sei aber nur möglich, wenn ein freier Wille nicht festgestellt werden könne.

Der Rentner hatte noch in der Untersuchungshaft die Nahrungsaufnahme eingestellt, ab dem 3. November soll er nach Auskunft des Ministeriums nur noch sporadisch Nahrung zu sich genommen haben. Der von Zeugen zuvor als äußerst vital beschriebene Angeklagte wirkte auch im Verlauf der Verhandlung zunehmend schwächer und wurde zum Schluss in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren. Bereits kurz nach seiner Verhaftung hatte er mindestens einen Suizidversuch unternommen. 

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