Prozessauftakt vor dem Bonner Landgericht Angeklagter bedroht Gläubiger mit Cuttermesser

Sankt Augustin · Ein 26-Jähriger Sankt Augustiner war zu einer ersten angesetzten Verhandlung gar nicht erschienen, zum neuen Prozessauftakt kam er zu spät. Sein mutmaßlicher Kompagnon wurde bereits zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

 Ein 26-jähriger Sankt Augustiner steht wegen zahlreicher Delikte vor dem Bonner Landgericht. (Symbolbild)

Ein 26-jähriger Sankt Augustiner steht wegen zahlreicher Delikte vor dem Bonner Landgericht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Carsten Koall

„Schön, dass Sie es jetzt zu uns geschafft haben“, begrüßte der vorsitzende Richter den Angeklagten ohne jedes erkennbare Zeichen von Ironie. Vor der zweiten großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Sankt Augustiner begonnen, der sich bereits im vergangenen Herbst gemeinsam mit einem 25-jährigen Mitangeklagten wegen zahlreicher Delikte – von schwerem Raub über Körperverletzung bis hin zu Diebstahl und Beleidigung – verantworten sollte. Zu dem Termin war der junge Mann aber schlichtweg nicht erschienen. Nachdem der Richter das Verfahren abgetrennt hatte, wurde der Angeklagte von der Polizei verhaftet und verbrachte mehrere Tage im Gefängnis.

Doch auch zum Auftakt des neuen Verfahrens sah es zunächst so aus, als ob der Angeklagte nicht kommen würde. Als er dann mit rund zehnminütiger Verspätung auf der Anklagebank Platz genommen hatte, durfte sich der Mann nach der eingangs erwähnten Begrüßung noch eine unmissverständliche Ansage des Vorsitzenden anhören: Wenn er sich noch eine weitere Unregelmäßigkeit leiste, seien seine Tage in Freiheit noch vor dem Urteilsspruch zu Ende, ließ er den jungen Mann wissen.

Mit Cuttermesser bedroht

Zu den ihm vorgeworfenen Taten äußerte der Angeklagte sich dann auch nicht besonders mitteilsam. Im Grunde träfen aber die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu, sagte sein Anwalt dem Gericht. Einzig mit den Aussagen seines bereits verurteilten Mittäters sei sein Mandant nicht einverstanden: Er habe sich von dem Bekannten lediglich zu einer Art „Hilfeleistung“ zur Wiedererlangung von dessen Personalausweis überreden lassen. Von einem geplanten Raub wisse er nichts.

Der bereits Verurteilte hatte angegeben, sich von einem alten Schulfreund Geld geliehen und dem Gläubiger dafür als Pfand seinen Ausweis überlassen zu haben. So beschrieb auch der 26-Jährige die Ausgangslage. Er habe eingewilligt, dem Kumpel zu helfen. Diese „Hilfe“ fand laut Anklage frühmorgens gegen halb fünf statt. Der jetzt vor Gericht Stehende soll den überraschten Pfandbesitzer gleich nach dem Betreten des Hauses mit einem Cuttermesser samt 15 Zentimeter langer Klinge bedroht haben.

Sein Mittäter, so hatte das Gericht in dem vorausgegangenen Urteil befunden, hatte derweil seinem "Gläubiger" mit einem vor Ort gefundenen Hammer gedroht und ein Handy, eine Geldbörse mit 430 Euro in bar sowie ein Laptop eingesackt. Der nun Angeklagte soll das Opfer dann noch mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben, bevor dem Wohnungsbesitzer die Flucht aus seinem eigenen Haus gelang. Mit einem Urteil wird noch vor Ende des Monats gerechnet.

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