In Sankt Augustin Kind erfasst Autofahrer muss nach Unfall Schmerzensgeld an Sechsjährige zahlen

Sankt Augustin/Siegburg · Ein 22-Jähriger soll in Sankt Augustin ein sechsjähriges Mädchen angefahren haben, als es einen Zebrastreifen überquerte. Nun musste er sich dafür vor Gericht verantworten. Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig ein.

 Einem Autofahrer, der jetzt in Siegburg vor Gericht stand, wurde vorgeworfen, im Oktober 2021 in Sankt Augustin einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Er soll ein Mädchen an einem Zebrastreifen angefahren haben (Symbolfoto).

Einem Autofahrer, der jetzt in Siegburg vor Gericht stand, wurde vorgeworfen, im Oktober 2021 in Sankt Augustin einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Er soll ein Mädchen an einem Zebrastreifen angefahren haben (Symbolfoto).

Foto: DPA

Ein 22-jähriger Angeklagter stand jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg. Er musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Jugendgericht als Jugendschutzgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Oktober 2021 in Sankt Augustin einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Er soll ein sechsjähriges Mädchen angefahren haben, als es einen Zebrastreifen überquerte. Das Kind wurde nicht verletzt. Es sei nur erschrocken gewesen, erklärte Richterin Kristin Stilz, die das ärztliche Attest verlas. In dem tauchte auch nicht die Feststellung einer Beule am Hinterkopf des Kindes auf, wie im polizeilichen Protokoll vermerkt war.

In Absprache mit der Staatsanwältin bot sie dem Angeklagten an, das Verfahren gegen eine Zahlung von je 300 Euro als Geldbuße an eine gemeinnützige Institution und als Schmerzensgeld an das Kind vorläufig einzustellen. Der nicht vorbestrafte Mann stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu.

Angeklagter muss Geldauflage in sechs Raten bezahlen

Der Mann gab an, das Kind nicht gesehen, es aber nur leicht gestreift zu haben. Das unterstellte auch die Richterin, die mutmaßte, dass die Sechsjährige sicher erhebliche Verletzungen erlitten hätte, wenn sie frontal erfasst worden wäre.

Er sei „nicht als Verkehrsrowdy aufgefallen“ und das Gleiche hätte jedem passieren können, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Allerdings müsse er als Berufskraftfahrer um die Gefahren, vor allem an Zebrastreifen, wissen und besonders vorsichtig sein, so die Richterin. „Das Kind ist ja nicht vom Himmel gefallen“, sagte sie. Da der Tatbestand zweifelsfrei erfüllt sei, verzichtete sie auch auf die Anhörung des Kindes, seiner Mutter und weiterer Zeugen.

Wenn er vorsätzlich oder rücksichtslos gehandelt hätte oder das Mädchen schwer verletzt worden wäre, wäre dies sicher nicht möglich und auch eine Strafe mit Eintragung in das Zentralregister unausweichlich gewesen, erklärte die Staatsanwältin. Die Geldauflage muss der Mann in sechs Raten bezahlen, dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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