Huma in Sankt Augustin Bebauungsplan wird neu ausgelegt

SANKT AUGUSTIN · Schön ist sie sicher nicht, so eine Nachricht kurz vor Weihnachten, und die klagenden Nachbarstädte Siegburg und Troisdorf werden aufhorchen. Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 107 "Zentrum" für den Huma-Neubau muss wieder offengelegt und erneut beschlossen werden.

"Das ist aber reine Prophylaxe", sagte Sankt Augustins Technischer Beigeordneter Rainer Gleß am Mittwochabend bei der Sitzung des Stadtrates. Wie gestern berichtet, ist eine neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Grund für die erneute vier Wochen währende Offenlage, die im Januar durchgeführt werden soll.

Ein Baustopp der bereits begonnenen Arbeiten auf dem Huma-Areal wird dadurch nicht ausgelöst. "Der vorhabenbezogene Bebauungsplan behält auch seine Rechtskraft. Es handelt sich hier um ein ergänzendes Verfahren, mit dem wir auf der sicheren Seite sein wollen", sagte Gleß.

Bekanntlich haben die Städte Siegburg und Troisdorf Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dazu läuft ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht Münster. Die beiden Städte kritisieren hauptsächlich die Größe des Textilsortiments in Höhe von rund 17.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie halten lediglich 12 000 bis 13 000 Quadratmeter für angemessen.

Die Sankt Augustiner Verwaltung und die Anwälte haben nun bei der Vorbereitung der Klageerwiderung festgestellt, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Mangel im Bebauungsplan vorliegen könnte. Dabei geht es um umweltbezogene Unterlagen und Gutachten. Laut Verwaltung haben die Richter in einem Urteil vom 18. Juli unvollständige Inhalte umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung eines angefochtenen Bebauungsplans gerügt und für unwirksam erklärt.

[kein Linktext vorhanden]Laut § 3 des Baugesetzbuches, so die Richter, seien die Umweltunterlagen und Umweltgutachten aber nach Themen zusammenzufassen und schlagwortartig in der Bekanntmachung zu charakterisieren. Eine Auflistung und Nennung lediglich nach Art der verfügbaren Umweltinformationen - etwa Schallgutachten, Umweltbericht, Stellungnahmen von Umweltverbänden oder Fachbehörden - reiche allein nicht aus.

Bezogen auf den B-Plan für den Huma-Neubau fehlen die wesentlichen inhaltlichen Angaben, was laut Verwaltung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften darstellt, "die beachtlich ist", heißt es in der Vorlage für den Stadtrat. "Aber Mängel sind heilbar, und das tun wir mit dem ergänzenden Verfahren", so Gleß.

Die Rechtsprechung stehe übrigens der bisher in ganz Deutschland üblichen Bekanntmachungspraxis entgegen. Die erneute Offenlage dient laut Gleß einzig und allein dazu, der neuen Rechtsprechung Rechnung zu tragen. "Es geht hier nicht um eine inhaltliche Änderung des Bebauungsplans, sondern darum, vorbeugend eine größere Rechtssicherheit zu erlangen", so Gleß.

Alle bereits im Verfahren abgegebenen Stellungsnahmen werden dabei berücksichtigt. Der Rat beschloss bei Enthaltung der Grünen-Fraktion einstimmig, das ergänzende Verfahren einzuleiten und beauftragte die Verwaltung, die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erneut öffentlich bekannt zu machen.

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