Baugenehmigung fehlt Arbeiten für Biotop in Sankt Augustin gestoppt

Sankt Augustin · Erste Ausgrabungen für ein Feuchtbiotop neben dem geplanten Gründerpark auf dem Butterberg in Sankt Augustin haben schon stattgefunden. Für die brauchte es keine Genehmigung, sagt Biologe Andreas Fey. Das sieht die Stadt anders und untersagte ihm die weiteren Arbeiten.

Erste Ausgrabungen für das „Naturprojekt am Butterberg“ haben Anfang November stattgefunden.

Erste Ausgrabungen für das „Naturprojekt am Butterberg“ haben Anfang November stattgefunden.

Foto: Andreas Fey

Anfang November hat Andreas Fey mit den Arbeiten für sein Feuchtbiotop, das er neben dem geplanten Wissenschafts- und Gründerpark auf dem Butterberg in Sankt Augustin plant, begonnen. Bagger haben einen ersten Biotopteich ausgeschachtet, zudem hat es Brunnenbohrungen gegeben. Inzwischen ruhen die Arbeiten. Die Stadt Sankt Augustin habe ihm diese wegen einer fehlenden Baugenehmigung per Ordnungsverfügung untersagt, so Fey. Einen Schritt, den der Biologe nicht nachvollziehen kann. Der erste Teil seines Projektes sei gemessen an Größe und Volumen nach NRW-Bauordnung genehmigungsfrei, sagt er. Deswegen hat er jetzt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Ordnungsverfügung geklagt.

Insgesamt sollen im „Naturprojekt am Butterberg“ auf 1000 der insgesamt 6000 Quadratmeter Wasser- und Seenflächen entstehen. Eine Gesamtgröße, für die es laut Gesetz einer Baugenehmigung bedarf.

Laut Fey gewährt das Land NRW ihm Zuschüsse. Die Untere Naturschutzbehörde unterstütze sein Vorhaben und auch die Stadt habe zunächst eine wohlwollende und schnelle Bearbeitung des Projektes signalisiert. Mitte August ist Feys Bauantrag für seine Teichanlage bei der Stadt Sankt Augustin eingegangen, wie diese auf Nachfrage mitteilt.

In einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter habe er kurz darauf erfahren, dass es „schlecht“ mit der Genehmigung aussehe, sagt Andreas Fey. Es sei von einer kritischen Haltung der Landwirtschaftskammer gegenüber dem Vorhaben die Rede gewesen und davon, dass der Flächennutzungsplan dagegen spreche, erzählt er weiter. Zudem sei er gebeten worden, ein Informationsschild zum Bauvorhaben zu entfernen.

Der Biologe entschied sich daraufhin, seinen Bauantrag zurückzuziehen und sich zunächst nur auf den genehmigungsfreien Teil seines Naturschutzprojektes zu konzentrieren. Das gelte laut NRW-Bauordnung für Wasserbecken bis 100 Kubikmeter. Den überarbeiteten Bauantrag überreichte er persönlich an Bürgermeister Max Leitterstorf.

Sie habe bei diesem Termin einen Antrag mit dem Titel „Anlage eines Naturteiches/ Erweiterung der genehmigungsfreien Teichanlage um ein dynamisches Stillgewässer“ erhalten, bestätigt die Stadtverwaltung, sagt aber auch: „In diesem Klärungsgespräch teilte der Antragssteller allerdings nicht mit, dass er vor Einreichung dieses zweiten Bauantrags mit der Baumaßnahme bereits begonnen hatte.“ Die Stadt sei erst durch einen Zeitungsartikel auf die bereits erfolgten Ausschachtungen und Bohrungen aufmerksam geworden. Diese fortzuführen habe die Stadt ordnungsbehördlich untersagt. In der Folge habe der Antragsteller den genehmigungspflichtigen Teil „dynamisches Stillgewässer“ aus dem Antrag heraus genommen.

Stadt weist Vorwurf zurück

Das, so die Stadt, entbinde einen Bauherrn allerdings nicht „von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden“. Laut Baugesetzbuch stünden dem Projekt Belange des Flächennutzungsplans – der das Areal als Fläche für Landwirtschaft ausweist – und einer Fachbehörde entgegen. Deswegen sei eine modifizierte Ordnungsverfügung erfolgt. Gegen die hat Andreas Fey vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt.

Grotesk, absurd und beschämend nennt der Biologe die Argumentation der Verwaltung. „Die Reputation der Stadtverwaltung in Bereich Natur- und Artenschutz ist nun endgültig dahin“, sagt er. Mit Blick auf die Landwirtschaftskammer wirft er ihr zudem vor, diese als Träger öffentlicher Belange „je nach Interessenlage“ zu beteiligen „oder eben nicht“. Ein Vorwurf, den die Stadt zurückweist: „Fachbehörden werden in einem Genehmigungsverfahren in pflichtgemäßem Ermessen und den entsprechend betroffenen Belangen, die tangiert werden, beteiligt.“ Grundsätzlich begrüße die Stadt Bestrebungen und Projekte, die einen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten. Allerdings müssten die im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.

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