Anklage vor dem Landgericht Bonn 60-Jähriger aus Sankt Augustin soll seine Enkelin missbraucht haben

Sankt Augustin/Bonn · Sexueller Missbrauch an seiner Enkelin lautet einer der Anklagepunkte, für die sich ein 60-Jähriger nun vor dem Bonner Landgericht verantworten muss. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

 Wegen des mutmaßlichen Missbrauchs seiner Enkelin ist ein 60-Jähriger vor dem Bonner Landgericht angeklagt. (Symbolfoto)

Wegen des mutmaßlichen Missbrauchs seiner Enkelin ist ein 60-Jähriger vor dem Bonner Landgericht angeklagt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

„Selbstverständlich“ wolle er sich zu der Anklage äußern, ließ der ehemalige Sankt Augustiner die Vorsitzende Richterin wissen. Die von seiner Enkelin gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien allesamt erfunden, sagte er. Der 60-Jährige, der heute im Bremer Umland lebt, muss sich seit Mittwoch vor dem Bonner Landgericht verantworten, weil er das 2008 geborene Mädchen 13 Mal vergewaltigt haben soll. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch Minderjähriger sowie Schutzbefohlener und Besitz und Herstellung kinderpornografischen Materials vor. Die Straftaten sollen sich zwischen Heiligabend des Jahres 2017 und dem 4. Juni 2021 ereignet haben.

Das zweite Datum ist der Tag, an dem die mittlerweile 13-jährige Schülerin ein „Geheimnis“ mit ihrer Mutter geteilt haben soll. Für die schockierte Frau, die ihre drei Kinder bis dahin mit der Unterstützung des in derselben Wohnung lebenden Großvaters erzogen hatte, muss ob der Schilderungen ihrer Tochter eine Welt zusammengebrochen sein. Mutter und Kind wandten sich an die Polizei, die zu einer umgehenden gynäkologische Untersuchung riet.

Komplizierte Familienverhältnisse

Die Mutter des Opfers und ihr angeklagter Vater kannten einander bis zum Jahr 2017 nicht. Sie sei die Folge eines One-Night-Stands gewesen, so der Angeklagte. Seine Tochter habe seiner Enkelin jahrelang erzählt, dass ihr Großvater verstorben sei, sagte der Angeklagte vor Gericht weiter aus. Der Grund sei wahrscheinlich eine kriminelle Phase, die er zuvor durchlaufen habe.

Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Erst im Erwachsenenalter habe seine Tochter zu recherchieren begonnen, skizzierte der Angeklagte die Vorgeschichte. Sie habe dann eine alte Geburtsurkunde ihres Erzeugers gefunden und schließlich über ein soziales Netzwerk Kontakt zu ihm aufgenommen. Irgendwann habe dann die Idee im Raum gestanden, aus dem Norden, wo er bereits damals lebte, nach Sankt Augustin zu ziehen und seine alleinerziehende Tochter zu unterstützen.

Heiligabend 2017 sei es dann soweit gewesen, und das Zusammenleben habe sich trotz unvermeidlicher „gelegentlicher Reibereien“ gut gestaltet. Zu seinem pubertierenden Enkel habe er weniger Kontakt gehabt als zu den beiden Mädchen. Die Jüngere – das mutmaßliche Opfer – habe regelmäßig in seinem Bett geschlafen, wenn die Mutter des Kindes dies erlaubt habe. Der Ursprung der Vorwürfe könne eigentlich nur die Folge eines eskalierten Streits sein, so der Angeklagte. Er habe seiner Enkelin eine Ohrfeige gegeben.

Das sichergestellte Beweismaterial wiegt allerdings schwer: Bei der Durchsuchung der Wohnung hatte die Polizei nämlich Datenträger mit kinderpornografischem Inhalt sowie mit sexuell anzüglichen Fotos seiner Enkelin gefunden. Außerdem fanden sich, genau wie von der Enkelin angegeben, an einem seiner T-Shirts Spermaspuren des Angeklagten. Die Kinderpornografie könne nur versehentlich auf seinem Rechner gelandet sein und zu den Fotos habe seine Enkelin ihn überredet, so der Großvater. Mit einem Urteil wird noch in diesem Monat gerechnet.

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