Enkelin missbraucht Bonner Landgericht verurteilt 60-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs

Bonn/Sankt Augustin · Mindestens 20 Mal soll ein 60-jähriger ehemaliger Sankt Augustiner seine Enkelin missbraucht haben. Am Mittwoch hat das Bonner Landgericht nun das Urteil gesprochen.

 Das Bonner Landgericht hat den 60-Jährigen wegen Kindesmissbrauch am Mittwoch verurteilt. (Symbolfoto)

Das Bonner Landgericht hat den 60-Jährigen wegen Kindesmissbrauch am Mittwoch verurteilt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch einen 60-Jährigen wegen Missbrauchs eines Kindes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Zudem muss der ehemalige Sankt Augustiner seiner heute 14 Jahre alten Enkelin 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und finanziell für alle Schäden aufkommen, die das Opfer als Folge der Übergriffe erleiden könnte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren gefordert, die Nebenklägerin zwölf Jahre plus Schmerzensgeld, die Verteidigung hatte die Strafe ins Ermessen des Gerichts gestellt.

Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der wegen Raubdelikten und Körperverletzungen mehrfach vorbestrafte Angeklagte das Mädchen von Anfang 2018 bis Juni 2021 mindestens 20 Mal missbraucht hat. Außerdem wurden bei einer Razzia in dessen Zimmer Fotos entdeckt, auf denen die Enkelin in aufreizenden Posen zu sehen ist. Die Ermittler fanden auch Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten.

Die Mutter des Opfers ist die Tochter des Beschuldigten – Ergebnis eines One-Night-Stands vor 37 Jahren. Vater und Tochter hatten gar keinen Kontakt, bis sie zufällig ihre Geburtsurkunde entdeckte und darauf den Namen des Erzeugers las. Den sie schließlich über Facebook ausfindig machte. An Heiligabend 2017 kam es zur ersten Begegnung in der Sankt Augustiner Wohnung der Mutter dreier Kinder. Kurz darauf zog er bei der Familie ein. Das ließ sich anfangs gut an, die Enkelin mochte den neuen Opa aus Norddeutschland, der ihr bei Schulaufgaben und bei kleineren Arbeiten im Haushalt der Alleinerziehenden half. Irgendwann ließ er sie in seinem Bett schlafen und dort oder in einem Sessel kam es zu den teilweise schweren Missbräuchen, das heißt, er drang bei dem Kind ein. Zur Belohnung erhielt es Geld.

Zum Prozessauftakt hatte der Mann die Taten geleugnet, sie „frei erfunden“ genannt; die Enkelin habe sich an ihm rächen wollen, weil er sie einmal geohrfeigt habe, behauptete er, denn er sei aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage, eine Erektion zu haben. Von den kinderpornografischen Dateien habe er nichts gewusst, die seien unter den Pornos gewesen, die er sich „als Stimulanz“ bestellt habe.

Erst am vorletzten Prozesstag, nachdem das Gericht das Kind vernommen hatte, rang der Angeklagte sich zu einem Teilgeständnis durch, da sei „was aus dem Ruder gelaufen“, sagte er. Kammervorsitzende Jessica Jöbges hielt ihm vor, es wäre besser gewesen, wenn er vor der Befragung des Mädchens gestanden hätte. Dann hätte man der Enkelin die Vernehmung ersparen können. Die Richter glaubten der Belastungszeugin, die ihre Erlebnisse „eindrücklich“ geschildert habe. Sie konnte sich zum Beispiel an ein T-Shirt erinnern, das der 60-Jährige bei einer der Taten getragen habe.

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