Entscheidung vor dem Bonner Landgericht Bundespolizist beleidigte Vorgesetzten auf Facebook

Bonn/Sankt Augustin · Bundespolizist beleidigte Vorgesetzten auf Facebook: In der Berufung vor dem Landgericht Bonn wird das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt.

 Das Bonner Landgericht (Symbolbild).

Das Bonner Landgericht (Symbolbild).

Foto: dpa/Daniel Naupold

 Welchen Frust der Bundespolizist im Oktober 2020 geschoben hat, hat er in zweiter Instanz vor Gericht nicht mehr wiederholt. An zwei Tagen hatte der 48-jährige Polizeihauptmeister sich auf Facebook ordentlich Luft verschafft – und sich damit ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingehandelt. Denn sein Vorgesetzter, der meist mit Initial und einmal mit falsch geschriebenen Namen vorkommt, fühlte sich von den unziemlichen Formulierungen, die der Beamte in aller Öffentlichkeit gepostet hatte, mehr als beleidigt. Der ehrverletzte Polizeidirektor hatte Strafanzeige erstattet und das Amtsgericht Siegburg verurteilte den Angeklagten im April wegen Beleidigung zu 900 Euro Geldstrafe. Mit den Formulierungen habe er fraglos seinen Chef herabgewürdigt – und das mit voller Absicht.

 Der Bundespolizist jedoch fühlte sich missverstanden und ging in Berufung. Gestern wurde der Fall vor dem Bonner Landgericht ein weiteres Mal aufgerollt: Er habe mit seinen Posts nicht auf seinen Vorgesetzten gezielt (die Rede war unter anderem von „emotional verkrüppelten Menschen des hörigen Dienstes“).  Auch zum zweiten Facebook-Eintrag, in dem er den Namen des Polizeidirektors falsch niederschrieb, hatte er beteuert, bei der Bezeichnung „Psycho-Dad“ habe er einen Schützenbruder gemeint. Schließlich auch seien die Posts nur für einen kleinen Freundeskreis bestimmt gewesen und sollten nicht öffentlich verbreitet werden: Er habe schlichtweg vergessen, ein Häkchen zu setzen.

 „Pure Schutzbehauptungen“, so hatte bereits der Amtsrichter geurteilt. Auch die Berufungskammer glaubte ihm gestern diese Darstellung nicht. Stattdessen wurde dem Nichtvorbestraften – überraschend – eine Einstellung gegen eine Geldauflage angeboten, wenn er sich deutlich von seinem Sündenfall distanziert. Denn so gravierend seien die „Unhöflichkeiten“ nicht, erläuterte der Vorsitzende: Der erste Facebook-Eintrag sei sehr allgemein gehalten und der angebliche Geschädigte sei an keiner Stelle direkt geschmäht worden. Einzig das Wort „Psycho-Dad“ in Fall Zwei  – dahinter stecke das Wort  „Psychopath“  – sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und überschreite eine Grenze. 

 Der Bundespolizist und sein Verteidiger, der zunächst noch erklärt hatte, dass „es bei der fortschreitenden Verrohung der Sitten im Internet wichtig“ sei, sich nicht gleich verletzt zu fühlen, lenkten schließlich ein. „Das Ganze tut mir definitiv leid“, so der Angeklagte gestern. „Ich habe nicht geahnt, was ich damit auslösen würde. Das war nicht meine Absicht gewesen.“ Auch besitze er keine Accounts über soziale Medien mehr, versicherte der 48-Jährige, nach dem Vorfall habe er alles gelöscht.

 Das Verfahren wurde schließlich gegen eine Geldauflage von 600 Euro eingestellt, in vier Raten zu zahlen an die Staatskasse.  Damit wurde die Strafakte vorläufig geschlossen; offen ist weiterhin ein Disziplinarverfahren. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort