Lärm in Sankt Augustin „Der Fluch der guten Lage“

Sankt Augustin · Autobahnen, Zugstrecken und Flughäfen: Der Lärmaktionsplan für Sankt Augustin weist viele Lärmquellen aus, muss aber noch überarbeitet werden. Mehr als drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr fahren über die Hauptstraßen der Stadt.

 Über die A 59 fahren 40 Millionen Fahrzeuge im Jahr. Besonders die Ortsteile Menden und Meindorf bekommen diesen Lärm ab. FOTO: HOLGER ARNDT

Über die A 59 fahren 40 Millionen Fahrzeuge im Jahr. Besonders die Ortsteile Menden und Meindorf bekommen diesen Lärm ab. FOTO: HOLGER ARNDT

Beim Lärmaktionsplan der Stadt Sankt Augustin besteht noch Überarbeitungsbedarf. Eigentlich sollte der Umwelt, Planungs- und Verkehrsausschuss (UPV) das Werk in seiner Sitzung am Dienstagabend beschließen. Doch die Verwaltung zog die Vorlage zurück, sie soll bis zum nächsten Zusammentreffen noch einmal aktualisiert werden.

Hintergrund war ein Antrag der Grünen. Sie fordern Ergänzungen, etwa einen Abschnitt zu den Bereichen der Stadt, die von mehr als einer Lärmart betroffen sind. Denn beim Zusammentreffen verschiedener Lärmquellen liege die Gesamtbelastung ja tatsächlich höher, begründete Martin Metz für die Grünen. „Diese spezielle Situation in Sankt Augustin sollten wir planerisch zeigen.“ Besonders betroffen seien Meindorf und Buisdorf. Das bestätigte auch der Meindorfer Ortsvorsteher Peter Kespohl: „Wir brauchen eigentlich nur noch Schiffe, die tuten, dann haben wir in Meindorf alle Verkehrsmittel, die Krach machen können.“

Die Stadt hatte den Entwurf der zweiten Stufe des Lärmaktionsplans bereits 2013 aufgelegt. Darin blickt die Kommune auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen und Großflughäfen. Als zu laut gilt ein Durchschnittswert von mehr als 70 Dezibel am Tag sowie mehr als 60 Dezibel in der Nacht.

Zugzahlen auf der Siegstrecke zu gering für den Lärmaktionsplan

Der Plan geht auf die EU-Umgebungsrichtlinie von 2002 zurück, die 2005 und 2006 in nationales Recht umgesetzt wurde. Seither müssen Kommunen, einen Lärmaktionsplan vorlegen. Im Januar 2014 hatten die Politiker darüber beraten – und erste Konkretisierungen gewünscht, beispielsweise auch die Stadtbahnlinie oder die Siegstrecke der Bahn in Buisdorf einzubeziehen. Beides war laut Verwaltung nicht möglich. Während die Stadtbahn in der dritten Stufe des Plans berücksichtigt werden solle, seien für ein Einfließen der Siegstrecke die Zugzahlen zu gering, heißt es in der Beschlussvorlage.

„Wir sind dem Fluch der guten Lage ausgesetzt“, sagte der Erste Beigeordnete Rainer Gleß am Dienstag. Aufgrund der drei Autobahnen, des Güterverkehrs und der S 13 müsse die Stadt in einem großen Quantum Lärmbeeinträchtigungen ertragen. Eine kumulierte Lärmbetrachtung sähen die gesetzlichen Regelungen aber nicht vor. „Da geben die DIN-Normen im Grunde ein verfälschtes Bild wieder“, sagte Gleß. Der Stadt stehe es allerdings frei, darüber hinaus punktuell Dinge zu betrachten. Gleß machte aber auch klar: „Die Adressaten des Lärmaktionsplans sind die Verkehrsträger. Wir können als Stadt nichts anordnen.“

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