Höhere Mindestlöhne in der Pflege Die Kosten tragen die Betroffenen

Rhein-Sieg-Kreis · Durch die Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig höhere Beiträge zahlen. Einrichtungen aus dem Rhein-Sieg-Kreis sind unzufrieden mit der Kostenverteilung.

Erhöhung der Mindestlöhne: Auf Bewohner von Pflege-Einrichtungen kommen künftig höhere Kosten zu.

Erhöhung der Mindestlöhne: Auf Bewohner von Pflege-Einrichtungen kommen künftig höhere Kosten zu.

Foto: Inga Sprünken

Marianne W. ist 96 Jahre alt und wird seit fünf Jahren im Pflegeheim. „Sie hat alles vergessen. Darum wäre es lebensgefährlich gewesen, sie auch nur zehn Minuten alleine zu lassen“, sagt ihre Schwiegertochter, die sich bis zum Umzug ins Heim intensiv um die Seniorin gekümmert hat. Doch die Kosten für den Platz im Pflegeheim übersteigen bei Weitem die Rente der körperlich fitten alten Dame. „Die Versicherung und alle Ersparnisse sind aufgebraucht, jetzt müssen wir das Haus verkaufen“, so die Schwiegertochter, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte.