Gewerbegebiet Einsteinstraße "Fahrrad Feld" will in Sankt Augustin expandieren

Sankt Augustin · Das Unternehmen Fahrrad XXL Feld will seine Verkaufsfläche vergrößern. Der Schwerpunkt im Gewerbegebiet Einsteinstraße soll laut Politik jedoch weiterhin auf Gewerbe und Industrie statt auf dem Einzelhandel liegen.

Fahrrad XXL Feld soll seinen Standort an der Einsteinstraße in Sankt Augustin sichern und seine Wachstumspläne umsetzen dürfen. Die dafür notwendige Änderungen des Regionalplans im Regierungsbezirk Köln sowie des Flächennutzungsplans für Sankt Augustin sollen auf den Weg gebracht werden. Das Votum der Politik im Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss fiel eindeutig aus: Man will dem 1954 gegründeten Familienunternehmen nicht verwehren, zu expandieren und die notwendigen planerischen Voraussetzungen dafür schaffen.

Wie berichtet, will das das Unternehmen seine Gesamtverkaufsfläche einschließlich Nebenflächen von 2500 auf 9000 Quadratmetern vergrößern. Die Nutzflächen für Lager, Werkstatt und Logistik soll von 8000 auf 12.000 Quadratmeter anwachsen. Der Verwaltungstrakt mit rund 4000 Quadratmetern soll nicht erweitert werden. Die Notwendigkeit für das Wachstum legte Geschäftsführer Peter Feld dem Ausschuss persönlich dar: Das Thema Fahrrad boome, und die Konkurrenz im E-Commerce, wo man keine modernen Verkaufsflächen, sondern allein eine große Lager- und Versandhalle in einem Gewerbegebiet brauche und weder Öffnungszeiten noch Park- oder Verkehrsprobleme kenne, nehme spürbar zu.

„Hinzu kommen Veränderungen des Marktes“, sagte Feld: „In den vergangenen Jahren hatten wir etwa 16 Fahrradtypen und 20 Marken. Aktuell sind es bereits 41 Typen von 45 Marken.“ Als Vollsortimenter wolle und müsse man Schritthalten, auch wenn das Produkt Fahrrad ein besonderes sei, so Feld: „Unser Produkt ist groß. Für ein Fahrrad muss man etwa zwei Quadratmeter Verkaufsfläche kalkulieren.“ Unfair empfinde der Unternehmer, dass Fahrräder im Verkauf, anders als Autos, zum innenstadtrelevanten Einzelhandelssortiment zählen. Das verursache unverhältnismäßig viele Hürden.

Mögliche Ansiedlung des Einzelhandels

Wie das in der Praxis aussieht, deutete die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage an: Im Teilplan Bonn/Rhein-Sieg des Regionalplans Köln ist das Gewerbegebiet Einsteinstraße für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) ausgewiesen. Großflächiger Einzelhandel ist in diesem Gebiet ausgeschlossen und daher auch nicht im Flächennutzungsplan der Stadt ausgewiesen. Folglich muss die Einsteinstraße als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesen werden. Das Signal, die Einsteinstraße so auszuweisen, habe er auch von der Bezirksregierung Köln erhalten, teilte der Technische Beigeordnete Rainer Gleß mit. Damit würde die Ansiedlung von Einzelhandel möglich sein.

Ein Vorschlag, der seitens der Politik viele Bedenken auslöste, sollten die großen Gewerbe- und Industriebetriebe vor Ort, allen voran ein großer Kunststoffmaschinenbauer und ein Pharmaunternehmen, eine Expansion planen. Grünen-Fraktionschef Martin Metz erinnerte an die Definition des ASB-Gebietes, das in erster Linie „Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen“ und erst dann sonstige Dienstleister und Gewerbe vorsehe. Ferner sei die GIB-Ausweisung auch ein Standortvorteil, da derartige Flächen, an denen Betriebe noch Lärm verursachen dürften, sehr begrenzt sei.

Nach lebhafter Debatte und einer klärenden Sitzungsunterbrechung folgte der Ausschuss den Bedenken des Grünen-Fraktionschefs und beschloss einstimmig, zunächst die Änderung der Teilfläche zu beantragen und, sollte dies im Regionalrat verwehrt werden, dann die Änderung der Ausweisung für das gesamte Gewerbegebiet im Regionalrat zu beantragen. Ferner soll die Verwaltung parallel dazu mit den Vorbereitungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans und der betroffenen Bebauungspläne für die Einsteinstraße beginnen.

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