Kommentar zur Jugendarbeit in Sankt Augustin Fakten, bitte

Meinung | Sankt Augustin · Die Motive der Vertragskündigung der Stadt mit dem Verein zur Förderung der städtischen Jugendeinrichtungen bleiben für Außenstehende nebulös. Dieser Vorgang ist einmalig – einmalig im negativen Sinne, meint Thomas Heinemann.

Der Umgang der Stadt Sankt Augustin und der politischen Mehrheit mit dem Verein zur Förderung städtischer Jugendeinrichtungen wirft viele Fragen auf. Dieser Vorgang ist einmalig – einmalig im negativen Sinne. Dass das Vertragsverhältnis zwischen beiden Seiten überholt ist und überarbeitet werden muss, ist ja noch einzusehen. Aber musste es gleich eine Kündigung sein?

Beispiellos war die Art, wie es zur Entscheidung kam: Binnen einer Woche war der seit bald 20 Jahren ausnahmslos gelobte Verein mit Vorwürfen der Intransparenz, Verweigerungshaltung und kritischer Mittelverwendung öffentlich und scharf angegriffen worden. Und das von städtischer Seite. Beispiellos war auch, wie energisch die sofortige Kündigung von Politik und anderen freien Trägern verteidigt wurde. Ohne dass Fakten aus dem Tisch lagen – wie ja sogar Beteiligte bestätigen.

Im Jugendhilfeausschuss setzte sich das befremdliche, ja undemokratische Verfahren fort. In dem Gremium, das indirekt über die Zukunft des Vereins zu urteilen hatte, kamen die Betroffenen nicht zu Wort. Vereinsvertretern blieb die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Beantwortung offener Fragen verwehrt. Das widerspricht dem rechtsstaatlichen und moralischen Prinzip der Gegenrede – ein Unding.

Und offene Fragen gibt es reichlich, auch an die Stadt: Warum wurde das Vertragskonstrukt erst jetzt Thema, wenn es doch seit Jahren als fragwürdig gilt? Warum war höchste Eile zur Kündigung noch vor inhaltlicher Beratung geboten? Warum hat man den Verein nicht früher oder auch kurzfristig in den Ausschuss eingeladen, um über Probleme zu sprechen? Nicht nur fehlende Antworten fallen auf, sondern auch Äußerungen eines SPD-Politikers nach der Sitzung, der nicht mehr von einer Verwaltungsvorlage sprach, sondern von „unserem Antrag“ und einem „Antrag mit unserer Mitwirkung“.

Die Motive dieser Vertragskündigung bleiben für Außenstehende nebulös. Hoffentlich macht dieser Vorgang nicht Schule. Grundsatzentscheidungen müssen auf Fakten und inhaltlichen Beratungen fußen und nicht auf Unwissenheit.

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