Schleuser-Prozess gegen 50-Jährigen aus Sankt Augustin Freispruch aus Mangel an Beweisen

SANKT AUGUSTIN/BONN · Eine Haftentschädigung von knapp 3000 Euro wird ein 50-Jähriger aus Sankt Augustin erhalten, der fast vier Monate in Untersuchungshaft gesessen hat.

Wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern hatte sich der einschlägig vorbestrafte Mann vor dem Landgericht verantworten müssen. Am Freitag wurde der Angeklagte jedoch - wie vom Staatsanwalt und dem Verteidiger beantragt - freigesprochen. Die Indizien reichten dem Gericht für eine Verurteilung nicht aus.

Dem 50-Jährigen war vorgeworfen worden, zwei 31 und 33 Jahre alte Männer im Herbst 2011 aus Indien nach Deutschland geschleust und dafür 12.000 Euro erhalten zu haben. Hier hatte er die Flüchtlinge laut Anklage mehrere Wochen in einer Bonner Wohnung untergebracht.

Anschließend soll es mehrere Versuche gegeben haben, die Männer weiter in ihr Wunschziel Großbritannien zu schleusen. Doch in der französischen Hafenstadt Cherbourg wurden die Männer festgenommen.

Bei der dortigen Befragung durch die Polizei hatte der 33-Jährige den Namen des Angeklagten sowie dessen Spitznamen und Handynummer angegeben und gesagt, diese Person sei der Schleuser. Im Prozess konnte der Zeuge allerdings nicht befragt werden, da er es mittlerweile offenbar geschafft hat, nach Großbritannien zu gelangen und anscheinend niemand weiß, wo er sich dort genau aufhält.

Der zweite Zeuge, der wohl keine Daten des Angeklagten kannte, sollte den 50-Jährigen im Prozess wieder erkennen. Doch sowohl bei einer Vorlage von mehreren Fotos vor seiner Vernehmung als auch im Zeugenstand hatte er genau dies nicht getan.

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