Haltestelle Hangelar-West Fußgänger zwingt Stadtbahn zur Notbremsung

Sankt Augustin · Ein Fußgänger hat am Montagabend einen Fahrer der Stadtbahnlinie 66 an der Haltestelle Hangelar-West zu einer Notbremsung gezwungen. Der 54-Jährige überquerte die Bahngleise trotz schließender Bahnschranke.

Da er seine Bahn noch erreichen wollte, hat ein 54-Jähriger am Montagabend nach Angaben der Polizei versucht, trotz schließender Schranke die Bahngleise zu überqueren. Dabei wurde der alkoholisierte Sankt Augustiner am Kopf von der schließenden Schranke getroffen und zog sich eine Platzwunde zu. Zur gleichen Zeit fuhr eine Stadtbahn der Linie 66 in Richtung Bonn in den Bahnübergang ein.

Der ebenfalls 54 Jahre alte Bahnfahrer sah den Verletzten auf den Bahnschienen, führte eine Notbremsung aus und stoppte die Bahn unmittelbar vor dem Fußgänger. Der Fahrer erlitt einen Schock und musste seinen Dienst beenden. Fahrgäste wurden nicht verletzt.

Der 54-jährige Fußgänger wurde aufgrund seiner Kopfverletzung in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ihm nach Angaben der Polizei auch eine Blutprobe entnommen, da gegen ihn aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt wird. "Die Straftat ist mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Falsches Verhalten von Fußgängern an Bahnübergängen ist nicht nur lebensgefährlich, sondern zieht auch deutliche Konsequenzen nach sich", so die Polizei in ihrer Mitteilung.

Doch neben den Straftatbeständen gibt es auch Bußgeldvorschirften. Demnach droht beim Übergang eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke ein Bußgeld von 350 Euro. Als motorisierter Verkehrsteilnehmer droht sogar ein Bußgeld von bis zu 700 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.

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