Mit Stempel für Spaghetti-Eis verletzt Prozess um Überfall auf Eisdielen-Besitzer gestartet

Bonn/Sankt Augustin · Am Dienstagmorgen hat vor dem Bonner Landgericht der Prozess um einen Überfall auf eine Eisdiele in Sankt Augustin begonnen. Bei dem Geschehen im November 2016 war der Besitzer schwer verletzt worden.

 Das Landgericht in Bonn. Symbolbild.

Das Landgericht in Bonn. Symbolbild.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Kurze Zeit sah es so aus, als ob weder der Geschädigte noch der Angeklagte vor Gericht erscheinen würden: Am Dienstagmorgen hat vor dem Bonner Landgericht der Prozess um einen Überfall auf eine Eisdiele in Sankt Augustin begonnen und erst zehn Minuten nach dem angesetzten Verhandlungsbeginn stürmte leicht abgehetzt der 39-jährige Angeklagte in den Gerichtssaal. Der in Königswinter lebende Italiener war mitnichten flüchtig, sondern hatte einfach nur die Bahn verpasst.

Nicht die Bahn verpasst hatte hingegen das Opfer: Der Geschädigte, der bei dem Überfall am 3. November 2016 einen Augenhöhlen- und einen Kieferbruch sowie mehrere offene Wunden und eine Gehirnerschütterung erlitten hatte, gab nach dem Vorfall seinen Betrieb auf und lebt jetzt in Italien. Von dort aus mochte er nicht zum Prozess nach Bonn kommen, und so soll an seiner Stelle einer der Ermittler aussagen.

Die Tat geschah am helllichten Tag: Kurz nach 14 Uhr betraten der rund 1,60 Meter große Angeklagte und ein als „groß und stämmig“ beschriebener Mittäter das Café im Ortsteil Menden. Der Komplize soll sich dann – so stellte es zumindest der Angeklagte dar – ohne Vorwarnung einen hinter dem Tresen liegenden Spaghettieis-Stempel gegriffen und dem Inhaber dreimal auf den Kopf geschlagen haben.

Es folgten weitere Schläge und die erfolglose Durchsuchung der Kasse und eines Portemonnaies nach Bargeld. Er selbst sei nur insoweit an der Tat beteiligt gewesen, als er nach Aufforderung seines Bekannten die Eisdiele von innen abgeschlossen habe.

Unterschiedliche Motive der Täter

Die Motive der beiden Täter seien nämlich vollkommen unterschiedlich gewesen: Er selber habe von dem Cafébesitzer Auskunft darüber verlangen wollen, ob es zutreffend sei, dass dieser die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin belästigt oder sogar vergewaltigt habe. Das damals 17-jährige Mädchen arbeitete als Praktikantin in dem Eiscafé und habe sich mit der schwerwiegenden Anschuldigung wenige Tage zuvor an ihn gewandt. Zur Durchsetzung seines Informationswunsches sei ihm der durchaus Angst einflößend wirkende Bekannte, der zum Tatzeitpunkt für einige Wochen bei ihm und seiner Lebensgefährtin zu Gast gewesen sei, gerade Recht gekommen.

Der Mittäter hingegen habe es wohl von vornherein auf Geld abgesehen und sich hinter seinem Rücken auch dahingehend mit seiner Lebenspartnerin abgesprochen. Beide hätten sich mittlerweile nach Polen abgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort