Prozess in Siegburg Gericht verurteilt Frau aus Sankt Augustin wegen Geldwäsche

Siegburg/Sankt Augustin · Das Amtsgericht Siegburg hat eine Frau aus Sankt Augustin wegen des besonders schweren Falles der Geldwäsche zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr Geständnis wirkte sich strafmildernd aus.

 Eine 30-Jährige aus Sankt Augustin stand wegen Betrugs und Fälschung vor Gericht.

Eine 30-Jährige aus Sankt Augustin stand wegen Betrugs und Fälschung vor Gericht.

Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Eine 30-jährige Frau aus Sankt Augustin musste sich am Dienstag wegen Betrugs und Fälschung in mehreren Fällen vor dem Schöffengericht verantworten. Das Gericht verurteilte die Frau wegen des besonders schweren Falles der Geldwäsche zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Sie soll, so das Amtsgericht Siegburg, in einem Fall im April 2018 über Facebook im Internet Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen und sie unter Vortäuschung falscher Personalien und Liebesbekundungen dazu gebraucht haben, ihr rund 15 000 Euro zu überweisen. „Lovescamming“ heißt diese Betrugsmasche, die übers Internet läuft. In einem weiteren Fall soll sie auf ähnliche Art und Weise eine andere Frau ebenfalls zu Überweisungen veranlasst haben. Der Vermögensschaden soll insgesamt über 99 000 Euro betragen.

Mann bietet Provision an

Die in Nigeria geborene Mutter von zwei Kindern lebt seit acht Jahren mit ihrem Ehemann in Deutschland. Laut ihrer Aussage sei ihr Vater verstorben. Da sie kein Geld für den Flug in die Heimat gehabt habe, habe sie sich dieses von einem Bekannten geliehen.

Als sie wieder zurückgekommen sei, habe er sie als Wiedergutmachung gebeten, ein Konto zu eröffnen. „Mir war nicht bewusst, worum es im Allgemeinen ging. Mir wurde gesagt, ich solle ein Konto zur Verfügung stellen“, sagte die 30-Jährige. Erst als darauf immer wieder größere Geldbeträge eingingen, sei ihr klar geworden, dass es sich um etwas Gesetzwidriges handeln könnte. Als sie danach gefragt habe, habe der Mann ihr eine Provision angeboten.

Angeklagte gesteht

Gemäß der Staatsanwaltschaft handelte es sich nicht nur um Lovescamming. Die größten Beträge von bis zu 50 000 Euro kamen durch Rechnungsbetrug zusammen. Der Bekannte der Frau hatte sich bei einem Importgeschäft als Firmeninhaber ausgegeben und Geld kassiert. Da der Angeklagten und ihrem Ehemann, der mutmaßlich involviert war, der Betrug nicht nachgewiesen werden konnte, plädierte die Staatsanwältin auf schuldig im Sinne des Geldwäschegesetzes in vier Fällen zwischen 13. April 2018 und 13. März 2020. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Dem Einlass der Verteidigung auf eine nur neunmonatige Haftstrafe folgte der Richter nicht. Strafmildernd hatte sich ausgewirkt, dass die Angeklagte geständig war und die Kontaktdaten des Täters zur Verfügung gestellt hatte.

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