Huma in Sankt Augustin Gericht weist Klage der Nachbarn ab

SANKT AUGUSTIN · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage der Städte Siegburg und Troisdorf gegen das neue Huma-Einkaufscenter in Sankt Augustin abgewiesen. Das teilte die Stadt Siegburg am Mittwoch mit.

Eine Revision sei nicht zugelassen, die schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor, so die Stadt Siegburg. OVG-Sprecher Ulrich Lau sagte auf GA-Nachfrage: "Ich kann da nichts bestätigen. Die Entscheidung ist noch nicht zugestellt."

Wie berichtet, hatten die beiden Städte gegen den Umbau des Einkaufszentrums geklagt. Zum einen klagten sie gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Köln (VG). Und zum anderen strengten sie ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan vor dem OVG an.

Das Urteil vor dem OVG war zunächst für den 1. Dezember erwartet worden, zu dem Zeitpunkt sah das Gericht aber noch Beratungsbedarf.

Im Kern ging es bei der Klage um die geplante Einzelhandelsfläche für das Textilsortiment im neuen Huma, dessen erster Bauabschnitt am 29. Oktober eröffnet wurde. Sie beträgt laut Lars Johannsen, Huma-Projektleiter bei Investor Hurler, 17 200 Quadratmeter. Zu viel, meinten die Nachbarkommunen.

Das Urteil sorgte gestern für Erleichterung in Sankt Augustin, obwohl auch dort offiziell noch keine Bestätigung vorlag. "Das ist eine gute Nachricht für uns und für die Region. Das Damoklesschwert des Gerichtsverfahrens ist nun weg", sagte Sankt Augustins Technischer Beigeordneter Rainer Gleß. Bürgermeister Klaus Schumacher sagte: "Wenn die Informationen der Stadt Siegburg stimmen, freuen wir uns sehr, dass das OVG unserer Auffassung gefolgt ist, dass der Neubau sehr wohl für die Region verträglich ist."

Projektleiter Johannsen sagte: "Das löst bei mir eine enorme Erleichterung aus." Zwei Mal habe er bei Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn für den Huma geworben, "doch dort stand das Eigeninteresse an erster Stelle, und ich bin auf Unverständnis gestoßen".

Allerdings haben die Städte Siegburg und Troisdorf noch eine Möglichkeit: Laut Michael Oerder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen Anwaltverein, können sie gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen.

Troisdorfs Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski wollte sich zum Urteil nicht äußern, solange die Begründung noch nicht vorliegt. Sein Siegburger Kollege Huhn sagte: "Ich hatte den Ratsbeschluss umzusetzen, das Vorhaben gerichtlich prüfen zu lassen. Das haben wir gemacht. Unsere Fachleute konnten sich nicht durchsetzen, wir akzeptieren das Urteil."

Jürgen Peter, Vorsitzender des Siegburger Wirtschaftsförderungsausschusses, sagte: "Wir haben mit dem Ergebnis gerechnet." Die Größe der Verkaufsfläche für Textilien stelle eine Bedrohung dar, allerdings sei Siegburg gut aufgestellt, wenn sich neben H & M auch Peek & Cloppenburg ansiedele. Dann sei ein Großteil der Bedrohung weg. "Es liegt jetzt am Einzelhandel, der noch mehr zusammenarbeiten muss", sagte Peter.

Die Stadt Sankt Augustin hatte beim Bebauungsplan Ende 2013 nachgebessert (der GA berichtete). Im Rahmen der Klageerwiderung stellte die Stadt damals fest, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Mangel vorliegen könnte. Dabei ging es um umweltbezogene Unterlagen und Gutachten. Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan musste also wieder offengelegt und erneut beschlossen werden, um keine Angriffsfläche zu bieten. Ein Baustopp war seinerzeit nicht nötig, das Vorgehen "reine Prophylaxe", wie Gleß sagte.

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