Neue Friedhofssatzung Gräber in Sankt Augustin sollen deutlich mehr kosten

Sankt Augustin · Für ein Wahlgrab sollen künftig 3463 Euro statt bislang 2870 Euro gezahlt werden. Das sind satte 593 Euro mehr. Sankt Augustiner Rat entscheidet am heutigen Mittwoch über die Friedhofsgebühren.

Die Friedhofsgebühren in Sankt Augustin sollen im kommenden Jahr steigen – und das erneut erheblich. Am heutigen Mittwoch, 5. Dezember, entscheidet der Rat über die Satzungsänderung. Besonders stark fällt die geplante Erhöhung bei den Wahlgräbern für Erdbestattungen aus. Dafür müssten die Sankt Augustiner künftig 3463 Euro statt bislang 2870 Euro zahlen.

Für eine Tiefenbestattung fallen 3936 Euro und damit 674 Euro mehr an. Urnenwahlgräber zur Beisetzung von zwei Urnen sollen je Stelle im kommenden Jahr 1020 Euro kosten (2018: 840 Euro). Nur ein wenig geringer soll die Steigerung bei den Reihengräbern ausfallen. Für Einzelgräber für Erwachsene und Kinder über fünf Jahren steigen die Kosten von 1949 Euro auf 2344 Euro, für ein Grab für Kinder bis fünf Jahren von 1020 Euro auf 1227 Euro. Wer ein anonymes Reihengrab oder eine Rasengrab für eine Erdbestattung möchte, soll 2728 Euro zahlen (bislang 2260 Euro).

Ein Blick auf die Entwicklung der Bestattungen in der Stadt von 2007 bis 2017 zeigt einen Trend hin zur Urnenbestattung. Gab es vor elf Jahren in Sankt Augustin noch 208 Erdbestattungen und 188 Urnenbestattungen, waren es 2017 bereits 342 Urnenbestattungen bei 139 Erdbestattungen.

In den vergangenen Jahren hat es in Sankt Augustin immer wieder Preissteigerungen gegeben, weil die Gebühren nicht kostendeckend waren. So kostete ein Einzelwahlgrab für Erdbestattungen 2016 noch 2250 Euro. In die Kalkulation für 2019 fließt nun eine Unterdeckung aus den Jahren 2015 und 2016 von rund 88 500 Euro ein. Grundlage für die Neukalkulation ist laut Verwaltung die Abrechnung im Bestattungswesen aus dem Jahr 2017.

Der letzte Wille dürfe nicht an Gebühren scheitern

Die angedachte Satzungsänderung hat der Sankt Augustiner Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung bereits vorberaten. Eine Beschlussempfehlung gaben die Mitglieder jedoch nicht ab. Stattdessen schlossen sie sich einem Antrag von SPD, Grünen und FDP an. Damit beauftragten sie die Verwaltung, bis zur Ratssitzung Vorschläge zu erarbeiten, wie der Gebührenanstieg zumindest für 2019 doch geringer ausfallen kann.

Zudem soll die Verwaltung für das Friedhofswesen ein langfristig tragfähiges Konzept mit dem Ziel weitgehender Gebührenstabilität erstellen. „In den vergangenen vier Jahren gab es bei der Kostensteigerung eine heftige Entwicklung, die sehr viele Menschen hart trifft“, machte Martin Metz von den Grünen deutlich. „Wir stellen die Kalkulation und Sachzwänge nicht infrage.“ Aber die Stadt solle noch einmal konkret prüfen, ob die Erhöhung nicht abgefedert werden könne, so Metz. Marc Knülle (SPD) ergänzte: „Der letzte Wille eines Menschen kann in Sankt Augustin nicht an den Gebühren scheitern.“

Schon in der Sitzung verwies jedoch der Kämmerer Stephan Rupp auf die Zwänge, die sich aus dem Haushaltssicherungskonzept ergeben. Inzwischen liegt eine ausführliche Stellungnahme der Stadt zu einer geringeren Gebührenerhöhung vor. Die sieht die Stadt nach wie vor kritisch. Als Gründe führt sie unter anderem das Risiko einer Beanstandung durch das Rechnungsprüfungsamt und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt an. Deshalb empfiehlt die Verwaltung dem Rat, die neue Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Sankt Augustin tagt am heutigen Mittwoch, 5. Dezember, 18 Uhr im großen Ratssaal des Rathauses, Markt 1.

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