Verfahren vor dem Jugendschöffengericht Siegburg Herausgabe von Handy gefordert

Sankt Augustin/Siegburg · Immerhin: Da der 24-jährige Täter Reue zeigte und sich bei seinem 15-jährigen Opfer, dem er das Handy raubte, entschuldigte, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.

 Im Februar 2022 soll der Angeklagte einen damals 15-jährigen Jugendlichen an einem Friedhof in Sankt Augustin tätlich angegriffen haben.

Im Februar 2022 soll der Angeklagte einen damals 15-jährigen Jugendlichen an einem Friedhof in Sankt Augustin tätlich angegriffen haben.

Foto: dpa

Dass der Angeklagte dem Opfer noch im Gerichtssaal über seinen Anwalt 400 Euro in bar für den entstandenen Schaden übergab, rettete ihn zwar nicht vor einer Verurteilung durch Richter Ulrich Feyerabend zu einer 14-monatigen Haftstrafe – allerdings wurde sie auf Bewährung ausgesetzt. Eine Entschuldigung des Täters nahm der 15-jährige Geschädigte nicht an. Zu schwerwiegend seien die psychischen Belastungen in der Folgezeit gewesen, so das Opfer. „Ich bin monatelang nicht mehr vor die Tür gegangen und wenn, dann nur mit meiner Familie“, gab der Junge an.

Der 24-jährige Angeklagte musste sich wegen Raubes vor dem Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht am Siegburger Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2022 den Jugendlichen an einem Friedhof in Sankt Augustin tätlich angegriffen und ihm dessen Mobiltelefon entwendet zu haben. Der Täter räumte ein, das Handy mit Nachdruck gefordert, nicht aber, seinem Opfer einen Faustschlag gegen die Schulter verpasst zu haben, wie es der Junge schilderte. Der erklärte, das Handy nach einem Zögern übergeben zu haben, aus Angst, weitere Prügel zu bekommen. Auf diese Aussage hin änderte das Gericht im Einvernehmen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage von Raub in räuberische Erpressung.

Räuberische Erpressung

Feyerabend erklärte den Unterschied: Beim Raub werde etwas mit Gewalt an sich genommen, bei räuberischer Erpressung übergebe das Opfer aufgrund von Gewaltandrohung oder Gewalt das Geforderte an den Täter. Der Strafrahmen sei aber derselbe, sagte der Richter, der zudem betonte, keinen Zweifel an der Aussage des Opfers zu haben.

Die Verurteilung erfolgte in einem minderschweren Fall, weil die Gewalt nur gering gewesen sei und der Angeklagte sich geständig gezeigt habe, was sich strafmildernd auswirke und eine Bewährung rechtfertige, so Feyerabend. Strafverschärfend beurteilte er die „erheblichen Folgen“ für das Opfer sowie die Tatsache, dass der Angeklagte schon „mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten“ sei und die Tat während einer Bewährungszeit begangen wurde.

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