Bundespolizei in Hangelar Hubschrauberlandeplatz im Genehmigungsverfahren

Sankt Augustin · Der 1969 eingeweihte Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei in Hangelar hat keine luftrechtliche Genehmigung. Die wird nach heutiger Rechtslage aber benötigt. Jetzt ist ein Planfeststellungsverfahren in Gang gekommen.

 Der Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei in Hangelar durchläuft jetzt ein Planfeststellungsverfahren um eine luftrechtliche Genehmigung zu erhalten. (Symbolbild)

Der Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei in Hangelar durchläuft jetzt ein Planfeststellungsverfahren um eine luftrechtliche Genehmigung zu erhalten. (Symbolbild)

Foto: Bundespolizei

Für den Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei in Hangelar ist jetzt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung von einem externen Sachverständigen durchgeführt worden. Zu den Ergebnissen muss der Lärmschutzbeirat bis Mitte Juni Stellung beziehen. Wie der GA berichtete, besitzt dieser keine luftrechtliche Genehmigung. „Früher war diese einfach für kleinere Flugplätze nicht erforderlich“, erklärte Wolfgang Koehler, Vorsitzender des Lärmschutzbeirats der Stadt Sankt Augustin, in der jüngsten Sitzung. Nach heutiger Rechtslage sei sie aber Pflicht. Obwohl aktuell keine solche Genehmigung für den Hubschrauberlandeplatz vorliegt, starten und landen dort nach wie vor Maschinen der Bundespolizei.

Der Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei direkt neben dem Verkehrslandeplatz Hangelar wurde 1969 eingeweiht. Bereits seit Mai 1955 sei er im Gespräch gewesen, so Koehler. Planungs- und Baubeginn sei jedoch erst 1960 erfolgt. Genutzt wird der Hubschrauberlandeplatz nur von der Bundespolizei. Auch wenn damals keine luftrechtliche Genehmigung erforderlich gewesen sei, sei sie nach heutiger Rechtsauffassung aber für jeden Flugplatz notwendig, erklärt Koehler. Somit läuft jetzt ein Planfeststellungsverfahren, in dem nicht nur die Umweltverträglichkeit, sondern auch die Lärmbelastung für die umliegenden Bewohner berücksichtigt wird.

Da der Lärmschutzbeirat aber aufgrund der Pandemie lange nicht tagen konnte, überlegen die Mitglieder derzeit, wie sie eine Stellungnahme zu den bisherigen Ergebnissen in Rücksprache mit den verschiedenen betroffenen Kommunen bis Mitte Juni abgeben können.

Übrigens: Der Flughafen Köln-Bonn besitze in Teilen ja auch keine luftrechtliche Genehmigung, so der Beiratsvorsitzende. In der Vergangenheit, in der der Flughafen einst zu militärischen Zwecken von preußischen Truppen erbaut wurde, sei diese auch nicht notwendig gewesen. Auch dort läuft für Teilbereiche ein Planfeststellungsverfahren.

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