Amtsgericht Siegburg Kioskeinbrecher berufen sich auf "Filmriss"

SIEGBURG/SANKT AUGUSTIN · Wegen versuchten gemeinsamen Einbruchsdiebstahls wurden am Montag drei Männer vom Amtsgericht Siegburg zu Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Täter - zwei 32-Jährige und ein 34-Jähriger - hatten am 26. September gegen vier Uhr nachts versucht, in einen Kiosk an der Kölnstraße in Hangelar einzubrechen. Laut Anklage wollten sie Zigaretten erbeuten. Mit einem Schraubendreher hatten sich die Täter an der Tür zu schaffen gemacht. Die Nachbarn bemerkten den Lärm und verständigten die Polizei. Die Männer flüchteten, wurden aber kurze Zeit später festgenommen. Durch die beschädigte Tür entstand ein Sachschaden von rund 500 Euro.

Im Prozess zeigten sich alle drei Beschuldigten geständig, obwohl sie ebenfalls beteuerten, von der Tat selbst nichts mehr zu wissen. Das Ganze sei unter Alkoholeinfluss geschehen. Der kollektive "Filmriss" habe so weit geführt, dass die Angeklagten nicht einmal angeben könnten, wo sie sich genau getroffen hätten. Sie gaben an, sich nur flüchtig zu kennen und über ihre gemeinsame landsmannschaftliche Herkunft am Tatabend zusammengetroffen zu sein.

Zwei der Täter haben keinen Wohnsitz in Deutschland. Die beiden Angeklagten waren nicht vorbestraft und geständig. Hinzu kam, dass das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit durch Trunkenheit ausging. Deshalb folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 3600 Euro. Beim dritten Angeklagten hielt das Gericht eine härtere Strafe für angemessen.

Der 32-jährige Altenahrer war bereits mehrfach vorbestraft und hatte die Tat während seiner Bewährungszeit begangen. Daher verurteilte ihn das Gericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die letztmalig auf Bewährung ausgesetzt ist. Zudem wurde dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zugesprochen, den er bisher nicht hatte.