Streit in Sankt Augustin Kündigung für Betreiber von Flüchtlingsunterkunft

Sankt Augustin · Die Bezirksregierung spricht bei Flüchtlingsunterkunft von „anhaltenden Differenzen“. Die Bezirksregierung Köln hat dem jetzigen Betreiber "European Homecare" zum 31. Januar 2019 gekündigt.

 Bewohner der Unterkunft demonstrierten 2017.

Bewohner der Unterkunft demonstrierten 2017.

Foto: Jens Kleinert

Die Bezirksregierung Köln hat die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) European Homecare (EHC) in Sankt Augustin beendet. Grund seien „anhaltende Differenzen über den Betrieb“ der ZUE, wie Vanessa Nolte, Sprecherin der Bezirksregierung auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte. Die Kündigung sei zum 31. Januar 2019 erfolgt.

Worum es sich bei den Differenzen handelt, wollte die Sprecherin inhaltlich zunächst nicht konkretisieren. „Die EHC hat den mit dem Auftrag verbundenen Erwartungen nicht entsprochen“, sagte Nolte lediglich.

Die Bezirksregierung habe dem Unternehmen zuvor mehrmals die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtete unter Verweis auf interne Unterlagen, dass das Essener Unternehmen European Homecare mehrfach abgemahnt wurde, weil in Sankt Augustin Personalschlüssel in der Sozialbetreuung der Asylbewerber nicht eingehalten, Belegungslisten und Gesundheitsdokumentationen fehlerhaft geführt und Hygienestandards missachtet worden seien.

„Wir akzeptieren die Kündigung natürlich. Wirtschaftlich hat das keine Folgen für das Unternehmen“, sagte Klaus Kocks, Sprecher der EHC auf GA-Anfrage. Die im Bericht genannten Kündigungsgründe wollte er zunächst nicht kommentieren.

Wie die Bezirksregierung weiter mitteilte, werde die Entscheidung, welche Betreuungsorganisation die Aufgabe zukünftig übernimmt, im Rahmen eines vergaberechtlichen Verfahrens getroffen. Ein neuer Betreuungsverband soll die ZUE zum 1. März 2019 übernehmen. In der Übergangszeit solle die Einrichtung im Februar leer stehen, damit sich der neue Betreuungsverband einrichten kann.

„Ziel ist es, dass alle Bewohner der Unterkunft bis dahin unter anderem den Kommunen zugewiesen sind oder in ihr Heimatland zurückkehren“, teilte Nolte mit. Derzeit sind in der Sankt Augustiner Unterkunft 353 Asylbewerber untergebracht. Sie stammen zum größten Teil aus dem Irak, der Türkei und dem Iran.

Die Sprecherin betonte, die Kündigung sei eine Einzelfallentscheidung zur Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin gewesen. Die Bezirksregierung Köln arbeite in der Landesunterkunft Kall im Kreis Euskirchen weiterhin mit European Homecare zusammen. Die dortige Arbeit sei bislang nicht zu beanstanden. European Homecare war bereits 2014 in die Schlagzeilen gekommen, weil in einem von der Firma betriebenen Flüchtlingsheim im siegerländischen Burbach Wachleute Flüchtlinge misshandelt haben sollen. Insgesamt 38 Verdächtige wurden angeklagt, 32 von ihnen müssen sich ab dem 8. November vor dem Landgericht Siegen verantworten.

Die Prozesse gegen die sechs weiteren Angeklagten, die geständig sind, werden laut Gericht voraussichtlich Anfang 2019 beginnen. Einen Zusammenhang zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Leitung im Flüchtlingsheim Burbach und der Beendigung der Zusammenarbeit mit EHC in Sankt Augustin besteht laut Bezirksregierung nicht. Nach eigenen Angaben betreut EHC mit durchschnittlich 1000 Mitarbeitern Asylbewerber und Flüchtlinge in rund 80 unterschiedlichen Einrichtungen. Außerdem ist das Essener Unternehmen in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig und betreibt Obdachlosenunterkünfte.

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