Nach schwerem Unfall auf A 560 Landgericht Bonn bestätigt Urteil gegen Raser

Bonn/Sankt Augustin · Der Fahrer einer Luxuslimousine hat im August 2017 einen Unfall mit drei Verletzten verursacht. Nun bestätigte das Landgericht Bonn ein Urteil des Amtsgerichts.

 Die Statue Justizia.

Die Statue Justizia.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Immer wieder war ein 38-jähriger Rösrather durch zu schnelles Fahren aufgefallen. Vor zweieinhalb Jahren führte sein Fahrstil zu einem schweren Unfall auf der A 560, bei dem eine Frau schwer und zwei weitere Menschen leicht verletzt wurden. Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn dafür im vergangenen Dezember zu einer Geldstrafe von 1800 Euro und dem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Das Bonner Landgericht hat nun in zweiter Instanz die Entscheidung im Grundsatz bestätigt.

Mit einem geliehenen Maybach war der Mann am 6. August 2017 auf der A 560 in Richtung Autobahndreieck Sankt Augustin unterwegs. Auf Höhe der Ausfahrt Bonn/Siegburg war seinerzeit eine Baustelle eingerichtet, die Geschwindigkeit wurde in mehreren Stufen von 100 über 80 auf 60 Stundenkilometer beschränkt. Dennoch fuhr der Mann in seiner gemieteten Nobelkarosse aus „Unachtsamkeit“ mit 180 bis 200 Stundenkilometern in den Baustellenbereich ein. Erst als er bemerkte, dass vor ihm ein anderes Fahrzeug deutlich langsamer unterwegs war, stieg er auf die Bremse.

Dennoch konnte er seinen 455 PS starken Wagen nicht rechtzeitig auf die Geschwindigkeit der vor ihm fahrenden Frau abbremsen. Bei der folgenden Kollision wurde das vorausfahrende Fahrzeug, ein Opel Astra, in die rechte Leitplanke geschleudert und die Fahrerin lebensgefährlich verletzt. Doch damit nicht genug: Weil die Luxuslimousine noch immer viel zu schnell war, krachte sie auch noch in ein zweites vorausfahrendes Fahrzeug, einen Golf. Der wurde ebenfalls zur Seite geschleudert; die Insassen, zwei Schwestern, wurden verletzt in ein Krankenhaus gebracht, kamen aber mit leichten Verletzungen davon.

Die schwerverletzte Frau erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen sowie eine linksseitige Rippenserienfraktur und musste sechs Wochen stationär in der Bonner Uniklinik behandelt werden.

Gegen das erstinstanzliche Urteil waren sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen; erstere plädierte auf eine Geldstrafe von 1200 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten, die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert. Nach der Anhörung mehrerer Zeugen bestätigte das Landgericht das Urteil der Siegburger Kollegen im Grundsatz. Nur den im Urteil enthaltenen Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ließ die Bonner Richterin fallen und folgte damit den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Weil der Mann Einschränkungen in seinem Führerschein vermerkt hatte, stand zuvor der Vorwurf im Raum, dass er den großen Luxuswagen gar nicht hätte anmieten dürfen.

Den Unfallfahrer kommt die Hochgeschwindigkeitsfahrt allerdings deutlich teurer, als die Geld­strafe von 1800 Euro: Die Mietwagenfirma hatte den Mann bereits im vergangenen Sommer vor dem Bonner Landgericht erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. 40.000 Euro musste er für die Reparatur des Maybach zahlen.

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