Prozess vor dem Landgericht Bonn Unfallopfer aus Sankt Augustin möchte 45.000 Euro Schadenersatz

Sankt Augustin · Eine heute 56-Jährige kann sich nach einem Unfall mit einem Schwertransporter wegen einer posttraumatischen Belasungsstörung nicht mehr ans Steuer setzen. Die Sankt Augustinerin fordert knapp 45.000 Euro Schmerzensgeld.

 Ein Unfallopfer klagt vor dem Bonner Landgericht um Schmerzensgeld.

Ein Unfallopfer klagt vor dem Bonner Landgericht um Schmerzensgeld.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Offenbar verschätzte sich der Fahrer eines Sattelschleppers nur um wenige, aber entscheidende Zentimeter: Am 1. März 2018 scherte ein Trucker mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn 59 kurz hinter dem Dreieck Sankt Augustin-West auf die rechte Spur ein und übersah dabei eine heute 56-jährige Frau, die er mit seinem Lkw noch nicht vollständig passiert hatte.

Der Wagen der Frau, die mit ebenfalls in Richtung Königswinter unterwegs wa, brach nach links aus, touchierte ein weiteres Fahrzeug und kam schließlich an der Mittelleitplanke zum Stehen.

Nur leicht verletzt, aber große psychische Folgen

Am Auto der Frau entstand Totalschaden, die Insassin kam mit leichten Verletzungen augenscheinlich relativ glimpflich davon. Die psychischen Folgen indes waren für das Unfallopfer deutlich gravierender: Die Frau schaffte es wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nach ihren Angaben nicht mehr, sich hinter das Steuer eines Autos zu setzen. Daher verklagte sie die Versicherung des Lkw-Fahrers nun vor dem Bonner Landgericht auf Zahlung von knapp 45.000 Euro.

Sie sei auf das Auto angewiesen gewesen, hatte die Frau ihre Klage begründet. Als Freiberuflerin im medizinischen Bereich habe sie jeden Tag mehrere Auswärtstermine wahrnehmen müssen. Eine möglichst zügige Rückkehr hinter das Steuer war sie seinerzeit mit Initiative angegangen. Sie hatte sich für 14 Tage ein Mietfahrzeug beschafft, mit dem sie stundenweise ihre Fahrkompetenz wiedererlangen wollte. Letztlich schaffte sie es allerdings nur, mit dem Wagen 142 Kilometer zurückzulegen. Die volle Miete in Höhe von 3225 Euro wollte das Mietwagenunternehmen natürlich trotzdem von ihr haben.

Richter schlägt Vergleich vor

In einem Gutachten hatten zwei Sachverständige nach Aktenlage psychische Einschränkungen der Klägerin durchaus bejaht, zum Prozesstermin war der geladene Gutachter allerdings krankheitsbedingt nicht erschienen.

„Solche Prozesse zu führen, macht keinen Spaß“, sagte der Vorsitzende Richter bevor er den Parteien dann ein Vergleichsangebot machte: 28.000 Euro soll die Versicherung demnach zahlen. Die Klägerin stimmte dem noch vor Ort „schweren Herzens“ zu, die Versicherung muss sich nun bis Ende des Jahres entscheiden, ob sie das Angebot ebenfalls annimmt, oder ob die Kammer ein Urteil fällen soll.

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